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Bilanz nach drei Jahren AMNOG
Zusatznutzen bei 36 von 63 neuen Arzneimitteln
Vor drei Jahren ist das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden neue Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie überprüft. 63 solcher frühen Nutzenbewertungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss mittlerweile abgeschlossen. Seine Beschlüsse sind die Grundlage, wenn es anschließend darum geht, festzulegen, wieviel Geld die Krankenkassen für das jeweilige Arzneimittel bezahlen.
Der AOK Bundesverband zieht nach drei Jahren AMNOG Bilanz. Wie der Kassenverband heute vermeldet, hat der G-BA bei 36 der 63 Nutzenbewertungen seit Anfang 2011 einen Zusatznutzen erkannt. Teilweise allerdings nur in einzelnen Indikationen und zumeist nur in „geringem“ Ausmaß. Denn es gibt durchaus qualitative Abstufungen. Die Bestnote ist einen „erheblicher“ Zusatznutzen – diesen hat der G-BA bislang noch keinem neuen Medikament attestiert. In 14 Fällen hat er aber die zweitbeste Bewertung abgegeben und auf einen „beträchtlichen“ Zusatznutzen erkannt. 18 Mal wurde ein „geringer“ Mehrwert ausgesprochen. Nicht zuletzt hat der G-BA in sechs Fällen zwar einen Zusatznutzen ausgemacht, diesen allerdings als „nicht quantifizierbar“ bewertet. In 27 Fällen hat der G-BA keinen Mehrwert gegenüber der bisherigen Standardtherapie erkannt.
Die inzwischen feststehenden Erstattungsbeträge kamen nach unterschiedlichen Verfahrensabläufen zustande. Laut AOK Bundesverband wurde in 32 Fällen verhandelt. Dies geschah entweder auf Basis eines beschlossenen Zusatznutzens oder weil es für das Präparat keine Festbetragsgruppe gab. In drei Fällen wurde die Schiedsstelle angerufen, die dann den Erstattungsbetrag festlegte. Vier Arzneimittelhersteller haben sich nach der Nutzenbewertung entschieden, ihr Präparat vom Markt zu nehmen.
Berlin - 03.01.2014, 14:56 Uhr