Diebstahl durch Mitarbeiter

Jedem Verdacht konsequent nachgehen!

Stuttgart - 14.01.2014, 08:02 Uhr


Ständige Fehlbestände in der Kasse, häufige Reklamationen beim Großhandel wegen angeblich nicht gelieferter Ware, leere Schubfächer, obwohl der Computer noch Bestand anzeigt – das können Hinweise auf Diebstähle oder Unterschlagungen durch Mitarbeiter sein. Häufig blieben solche Straftaten über einen längeren Zeitraum unentdeckt, warnt der AWA – Allgemeiner Wirtschaftdienst für Apotheker in seiner aktuellen Ausgabe. Häufig wolle der Apothekenleiter den Vertrauensbruch nicht wahrhaben.

Es gebe viele Spielarten des Diebstahls und der Unterschlagung, die in Apotheken auftreten, erläutert die Düsseldorfer Rechtsanwältin Jasmin Theuringer im AWA. Doch was soll ein Apothekenleiter tun, wenn er den Verdacht hat, von Mitarbeitern bestohlen zu werden?

Vor einem vorschnellen Einsatz einer Videoüberwachung warnt Theuringer. Selbst wenn in der Offizin bereits eine Kamera installiert sei, dürfe die Überwachung nicht so ohne Weiteres auf das Backoffice ausgeweitet werden. Da es sich nicht um allgemein zugängliche Räume handelt, seien die strengeren Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.

Theuringer weist auch darauf hin, dass auch bei bewiesenem Diebstahl eine fristlose Kündigung nicht immer der rechtlichen Überprüfung standhält, vor allem wenn es sich um einmalige Ausrutscher nach langer Betriebszugehörigkeit handelt.

Auf jeden Fall rät Theuringer, jedem Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung konsequent nachzugehen, um dem Täter wie auch den anderen Mitarbeitern zu demonstrieren, dass Diebstähle weder unentdeckt noch folgenlos bleiben.

Den Artikel „Diebstahl in der Apotheke“ finden Sie im AWA vom 15.01.2014.


Dr. Benjamin Wessinger