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Trotz Kooperation mit DAV
Debeka wirbt für Versandapotheke mycare
Im Juli letzten Jahres haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die private Krankenkasse Debeka einen Vertrag über die Direktabrechnung von Privatrezepten abgeschlossen. Jetzt wirbt die Debeka auf einem Flyer für die Versandapotheke „mycare“ – ein unfreundlicher Akt, wie ein Apotheker aus Tübingen meinte. Der fragte nach. Die Apothekerkammer sieht keine rechtlichen Möglichkeiten. Auch der DAV kann oder will nichts unternehmen. „Kein Kommentar“, so der DAV.
Unter der Überschrift „Als Diabetiker gut versorgt“ wirbt die Debeka für die Rezepteinreichung bei „mycare“: „Unser Kooperationspartner, die etablierte und qualitätsgeprüfte Versandapotheke mycare, bietet ab sofort besonders günstige Konditionen für Sie als Debeka-Mitglied“, heißt es dort. Als Vorteile werden „günstige Blutzuckerstreifen namhafter Hersteller“ für 24 Euro die Packung angepriesen, eine „Ersparnis bis zu 50 Prozent gegenüber UVP“. Für die erste Bestellung gebe es zudem eine „Gratis Überraschung“.
Bei der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg fragte der Apotheker aus Tübingen selbst nach. Die Kammer sieht keinen rechtlichen Hebel gegen die Werbung: „Da die privaten Krankenkassen nicht wie die gesetzlichen Krankenkassen der Neutralitätspflicht der Arzneimittellieferverträge unterliegen, gibt es derzeit keine Möglichkeit, rechtlich gegen diese Art von Werbung durch private Kassen vorzugehen. Gegen gesetzliche Krankenkassen konnten in der Vergangenheit diverse Abmahnungen ausgesprochen und Unterlassungserklärungen eingeholt werden.“
Der DAV reagiert darauf auf DAZ.online-Anfrage wie folgt: „Die Apotheke vor Ort bietet mit ihrem schnellen, kompetenten und persönlichen Service einen unschlagbaren Vorteil gegenüber Versandapotheken. Damit auch schwerkranke Privatpatienten, die hochpreisige Medikamente benötigen, diesen Service problemlos in Anspruch nehmen können, hat der DAV die Debeka als Kooperationspartner zur Direktabrechnung von Arzneimitteln gewonnen. Ob und welche anderen Angebote zur Arzneimittelversorgung die Debeka ihren Versicherten macht, haben wir nicht zu kommentieren.“
Über den Abschluss des Kooperationsabkommens mit der Debeka freute sich DAV-Chef Fritz Becker vor einem halben Jahr noch so: „Wir freuen uns, dass wir mit der Debeka nun auch den Marktführer in der privaten Krankenversicherung als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen konnten.“ Patienten, die sich in schwierigen Lebenslagen befänden, suchten in ihrer Apotheke vor Ort eine ganz besondere Unterstützung. „Mit diesem Service können wir vielen Versicherten aus der privaten Krankenversicherung einen echten Mehrwert in der Apotheke anbieten“, so Becker. Das sieht die Debeka zumindest für Diabetiker offenbar anders.
Der DAV-Vertrag mit der Debeka sieht vor, dass deren Versicherte ab einer Rezeptsumme von 1.000 Euro ihren Versichertenanteil für die verordneten Arzneimittel direkt mit der Apotheke abrechnen. Die Patienten müssen nicht finanziell in Vorleistung treten, um später bei ihrer Krankenversicherung eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Patient seine Forderung gegenüber der Debeka an die teilnehmende Apotheke abtritt. Die Debeka muss dieser Abtretung im Einzelfall zustimmen.
Berlin - 15.01.2014, 09:53 Uhr