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Sachverständigenausschuss
Dosierungsangaben sollen auf jedes Rezept
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Dosierungsangaben auf Rezepten zur Pflicht zu machen. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Ausschuss um ein diesbezügliches Votum gebeten. Um eine solche Verpflichtung einzuführen, müsste die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend geändert werden.
In der Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zur gestrigen Sitzung heißt es dazu, der Ausschuss empfehle die Aufnahme folgender Ergänzungen in die AMVV: „Bei Arzneimitteln, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, sind Dosierungsangaben auf in Deutschland ausgestellten und eingelösten Rezepten verpflichtend einzutragen, es sei denn, es liegt dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vor.“
Die AMVV-Überarbeitung diene der Anpassung an die Richtlinie 2011/24/EU zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, erklärte ein BfArM-Sprecher. Darin werde bestimmt, dass auf Rezepten, die in einem anderen als dem Behandlungsmitgliedstaat eingelöst werden (Cross-border), die Dosierung anzugeben sei. Konkret fordert die Richtlinie „Maßnahmen, die darauf abzielen, die Verständlichkeit von Informationen für den Patienten bezüglich der Verschreibung und der darin enthaltenen Anweisungen für den Gebrauch des Produkts zu erleichtern, einschließlich der Angabe des Wirkstoffs und der Dosierung“.
Berlin - 15.01.2014, 14:52 Uhr