NRW-Gesundheitsministerin Steffens

Kein Dispensierrecht für Ärzte!

Bonn - 01.02.2014, 23:18 Uhr


Um die ärztliche und Arzneimittelversorgung vor allem im ländlichen Raum besser zu koordinieren, werde bereits darüber nachgedacht, den Ärzten in gewissen Fällen das Dispensierrecht zu geben. Doch davon will die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen), nichts wissen: „Ich will das nicht in Frage stellen!“ Diagnose und Arzneimittelabgabe sollen in getrennten Händen liegen, so Steffens auf dem Zukunftskongress des Apothekerverbands Nordrhein in Bonn.

Dennoch müsse eine Lösung dafür gefunden werden, wie die Arzneimittelversorgung, vor allem auf dem Land und im Nachtdienst verbessert werden könne. Oft sei der ärztliche Notdienst  nicht mit dem Notdienst der Apotheke in einer Gemeinde synchronisiert. Die Patienten müssten lange Wege zur nächsten notdiensthabenden Apotheke zurücklegen. Steffens wörtlich: „Wie schafft man es im ländlichen Raum im Notdienst, die Patienten besser zu versorgen?“ Statt über eine Änderung beim Dispensierrecht nachzudenken, rief sie dazu auf, Lösungen zu suchen, z. B. eine Zustellung des Rezeptes von der Arztpraxis direkt an eine Apotheke, die dann die Arzneimittel an den Patienten ausliefert.

Eine weitere Aufgabe sei es, sich Gedanken zu machen, wie man eine bessere sektorenübergreifende Betreuung und Versorgung der Patienten erreichen kann. Hier müsse man sich, so Steffens, die Schnittstellen  genauer ansehen, beispielsweise wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber auch bei der Medikation von Rx und OTC – eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker sei hier notwendig.

Wichtig sei darüber hinaus die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), vor allem in der stationären Altenpflege. „Wie ist die AMTS sichergestellt bei älteren Menschen, die länger in ihrem häuslichen Umfeld leben wollen? Wie schafft man das? Diese Fragen müssen beantwortet werden“, so Steffens. Die Apotheker müssten auch hier die Beratung übernehmen und gegebenenfalls von Arzneimitteln abraten. Allerdings müsste eine Refinanzierung stattfinden, wenn Apotheker von Arzneimitteln abraten und damit gegen ihren Umsatz handeln. Das wäre in etwa so, wie wenn man vom einem Bäcker verlangen würde, vom Kauf seiner Torte abzuraten.


Peter Ditzel