DAV-Wirtschaftsforum

Becker: Apotheker brauchen 2015 mehr Geld

Berlin - 07.05.2014, 11:47 Uhr


Trotz leicht positiver wirtschaftlicher Entwicklung für die Apotheken im Jahr 2013 bekräftigt der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine Forderung nach weiteren Honorarerhöhungen: „Wir haben weiterhin Nachholbedarf. Wir waren viel zu lange ohne Anpassungen“, so DAV-Chef Fritz Becker anlässlich der Eröffnung des 51. Wirtschaftsforums in Berlin.

„Wir kennen jetzt unsere neuen Gesprächspartner in der Politik und werden unsere mehr als gerechtfertigten Forderungen in aller Deutlichkeit vortragen“, so Becker weiter. Nach neun Jahren habe es 2013 erstmals für die Apotheken mehr Geld gegeben. Bei anderen Leistungserbringern seien regelmäßige Anpassungen dagegen eine Selbstverständlichkeit. Daher: „Eine Erhöhung der Entgeltung 2015 ist nicht nur angemessen, sondern absolut essentiell, soll der Beitrag der Apotheker zu einer funktionierenden und flächendeckenden Arzneimittel-Versorgung auch langfristig gesichert werden.“

Erneut setze sich Becker kritisch mit der vom Bundeswirtschaftsministerium angewandten Rechenmethode für die Anpassung des Apothekenhonorars auseinander. Die Verrechnung von Kosten- und Ertragsentwicklungen sei leistungsfeindlich und führe zu einer „dauerhaften Deckelung“ der Erträge. Becker: „Das ist absolut nicht akzeptabel.“

Der DAV-Vorsitzende forderte auf weiteren Feldern Honorarerhöhungen: für die Erstellung von Rezepturen und Abgabe von Betäubungsmitteln. Zudem müssten die Apotheken für ihre verschiedenen Inkassoleistungen honoriert werden.

Ein aktuelles Thema sei auch die Zytostatika-Ausschreibung der AOK Hessen und die damit verbundenen Null-Retaxationen bei Belieferung und Abrechnung durch Apotheken, die nicht zu den Losgewinnern gehörten. Becker: „Es ist für uns unakzeptabel, wenn die AOK Hessen diesen Apotheken die Lieferberechtigung abspricht. Damit stellt diese Krankenkasse ein wesentliches Fundament unseres gesamten Systems in Frage: das Recht des Patienten zur freien Wahl der ihn versorgenden öffentlichen Apotheke.“ Der DAV werde in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Apothekerverband rechtliche Schritte einleiten.

Mit Sorge betrachte der DAV die „eher schwerfällige Reaktion der Politik auf das brisante Thema der Lieferengpässe“. Lieferengpässe seien zwar immer noch eine Ausnahme. Aber inzwischen erreiche das Problem auch in zunehmendem Maße die Offizin-Apotheke. Eine Veränderung zum Positiven sei nicht zu erkennen, da das Thema von der Politik und den Krankenkassen nicht ernst genug genommen werde. 

Lob fand Becker für den mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelten Kompromiss zum GKV-Abschlag. Entsprechend dieser Einigung würden DAV und GKV-Spitzenverband gemeinsam auf den Gesetzgeber zugehen und ihn zu einer Änderung des § 130 SGB V auffordern, kündigte Becker an. 

Ausführlich ging der DAV-Chef auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes von Anfang Juli 2013 zum Musterstreitverfahren ein: „Wir haben es nicht einfach so hingenommen, dass das BSG Vollabsetzungen bei der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten Arzneimittels bei bestehendem Rabattvertrag für rechtmäßig erklärt. Dieses Urteil lässt die Tatsache einer pharmazeutisch einwandfreien Versorgung des Patienten und die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Apotheke völlig außer Acht. Wir haben daher im letzten Dezember beschlossen, hiergegen rechtlich vorzugehen und unterstützen als DAV betroffene Apotheker bei ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht.“

Kostendämpfungsinstrumente müssten angemessen eingesetzt werden. Hierzu gehöre auch, die gewählten Instrumente immer wieder mit Blick auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Für immer mehr innovative Arzneimittel gebe es inzwischen Erstattungsbeträge und Rabattverträge, die Krankenkassen mit Originalanbietern abschließen. Daher gehöre die Importförderklausel im § 129 SGB V mit ihrem kaum mehr überschaubaren Erfüllungsaufwand der Apotheken bei gleichzeitig geringen Einsparungen der Krankenkassen abgeschafft, forderte Becker.

Eine Nachbesserung forderte Becker zudem für die NNF-Honorierung. Es habe sich gezeigt, dass das von der Politik zugesagte Volumen von 120 Millionen Euro zur Unterstützung der notdienstleistenden Apotheken beim geltenden Satz von 16 Cent nicht erreicht werde. Becker: „Nachbesserungen in Form eines höheren Nacht- und Notdienstzuschlages sind unabdingbar. Wir setzen hierbei auf die entsprechenden Zusagen aus der Politik bei der damaligen Festlegung des Zuschlagsatzes.“


Lothar Klein