Entschließungen zum Deutschen Ärztetag

Arzneimitteltherapiesicherheit gehört in Ärztehand

Berlin - 02.06.2014, 11:32 Uhr


Der Deutsche Ärztetag sieht durchaus Vorteile in modernen Kommunikationstechniken – auch die elektronische Gesundheitskarte könnte die medizinische Versorgung verbessern. Das sei vom nun zunächst geplanten Versichertenstammdatenmanagement allerdings nicht zu erwarten, kritisieren die Delegierten. Zudem macht das Ärzteparlament deutlich, wessen Aufgabe die Arzneimitteltherapiesicherheit seiner Ansicht nach ist: die ureigene der Ärzte.

Letzte Woche kam das Ärzteparlament für vier Tage in Düsseldorf zusammen. Unter anderem ging es um die seit Jahren heiß diskutierte Telematikinfrastruktur und die mit dieser unmittelbar verbundenen eGK. In einer nun verabschiedeten Entschließung stellt der Ärztetag klar, dass die Verbesserung der medizinischen Versorgung bei der Entwicklung der Telematikinfrakstruktur im Gesundheitswesen prägend sein müsse. Die Anwendungen müssten sich in die Abläufe in Praxis und Klinik einfügen und dürften nicht zu mehr Bürokratie führen. Neue ärztliche Leistungen – etwa das Anlegen eines Notfalldatensatzes – seien extrabudgetär zu vergüten und die ärztliche Schweigepflicht stets zu wahren. Ferner betonen die Ärzte in dieser Entschließung: „Eine Telematikinfrastruktur, die auf Zwang oder gesetzlichen Druck setzt, wird keinen Erfolg haben“. Sie müsse vielmehr so angelegt sein, dass jeder Patient, jeder Arzt und jedes Ärztenetz sie nutzen könne, aber nicht nutzen müsse.

In einer weiteren Entschließung weist der Ärztetag darauf hin, dass große über das Internet gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht sicher zu schützen seien. Eine dezentrale Speicherung dieser Daten sei daher alternativlos. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine klare Forderung des Ärztetages, die sich auf die künftig geplante Speicherung von Arzneimitteldaten auf der eGK befasst: Für individuelle Medikationsdaten dürfe keine zentrale Speicherung eingeführt werden. Ebenso dürfe es keine Diagnosedaten im Arzneimitteltherapiesicherheitskonzept geben. „Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) muss in der Hand der Ärzteschaft bleiben!“, heißt es in der Entschließung.

Klarer wird diese Forderung durch eine weitere Entschließung. Schon ihr Titel lässt keine Zweifel offen: „Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung ist genuin ärztliche Aufgabe“. Mit dem Antrag werden die von der eGK-Betreiberorganisation gematik geplanten Zusatztests für die Einführung einer zentralen Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Patientendiagnosen abgelehnt. Zur Begründung führt das Ärzteparlament an, dass das E-Rezept „in allen Tests gescheitert“ sei und von den Ärztetagen abgelehnt wurde. Trotzdem wollten die Krankenkassen eine zentrale Online-Medikationsdatei. Die Ärzte halten dagegen: „Die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist die Prüfung der Arzneimittelneben- oder Wechselwirkungen. Ausschließlich Haus-, Fach- und Klinikärzte können entscheiden, ob ein Medikament mit einer Neben- oder Wechselwirkung – bereits heute in den Computersystemen der Arztpraxen angezeigt – nach Abwägung der medizinischen Behandlungsnotwendigkeit trotzdem eingenommen oder ausgetauscht werden muss“.


Kirsten Sucker-Sket