Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Notdienste werden neu verteilt

Kiel - 12.06.2014, 11:11 Uhr


Ab 2015 wird Schleswig-Holstein als dritter Kammerbezirk nach Westfalen-Lippe und Nordrhein seine Apothekennotdienste mithilfe einer Software der Firma Cyrano verteilen. Eine neue Dienstbereitschaftsrichtlinie mit den dafür nötigen Parametern beschloss die Kammerversammlung gestern. Aufgrund des Themas waren so viele Gäste wie schon seit Jahren nicht mehr gekommen.

Cyrano-Geschäftsführer Alexander Springensguth erwartet, dass die gesamte Dienstbelastung der Apotheken im Land, ausgedrückt in Notdienststunden, um 23,1 Prozent sinken wird. Für 43 Prozent der Apotheken werde die Belastung etwa gleich bleiben, für 45 Prozent werde sie sinken und für 12 Prozent zunehmen. Letzteres ergäbe sich insbesondere daraus, dass Schließungsbefugnisse und eingeschränkte Dienstzeiten wegfallen. Künftig werden also alle Apotheken Notdienste leisten müssen. Außerdem wird es keine Teildienste mehr geben. Springensguth erklärte, dass elektronische Informationssysteme, die die Notdienstapotheke anzeigen, keine Teildienste verarbeiten könnten. Abgesehen von den Inselapotheken, die von der Neuregelung nicht betroffen sind, werde kaum eine Apotheke über 40 und keine über 45 Dienste pro Jahr haben.

Als wichtigste Vorgabe setzt das Programm voraus, dass die Versorgung für die Bevölkerung nicht schlechter werden darf, so Springensguth. Außerdem sollen die Apotheken möglichst entlastet und die Notdienste gleichmäßiger verteilt werden. Dazu werden die bisherigen Notdienstringe aufgelöst. Stattdessen wird von jedem Ort aus eine 360-Grad-Betrachtung zur Auswahl der Notdienstapotheke durchgeführt. Daneben würden etliche weitere Kriterien beachtet. Örtliche Sondersituationen wie Stadtfeste, bei denen einige Apotheken nicht angefahren werden können, gingen jedoch nicht ein und könnten nach Bekanntgabe des vorläufigen Plans in einer Tauschphase berücksichtigt werden.

In der Diskussion erwiesen sich die im Durchschnitt geringere Notdienstbelastung und die gleichmäßigere Verteilung als entscheidende Vorteile. Es blieb jedoch eine Restunsicherheit über die jeweiligen persönlichen Konsequenzen und den Umgang des Systems mit regionalen Besonderheiten. Daher beschloss die Kammerversammlung, die Dienstbereitschaftsrichtlinie jährlich zu prüfen. Denn die Parameter für das Programm können jeweils geändert werden, um künftige Veränderungen zu berücksichtigen. Schließlich wurde die Neuregelung mit einer Gegenstimme beschlossen. Ein Apotheker aus einer sehr dünn besiedelten Region hatte dafür plädiert, die Apotheken mit besonders hoher Belastung erneut zu betrachten und in einer weiteren Optimierungsrunde zu prüfen, ob diese durch eine geringe Aufweichung der Kriterien deutlich entlastet werden könnten.

Nach dem gestrigen Beschluss werden nun die genauen Pläne erstellt und den Apotheken in Schleswig-Holstein Ende August mitgeteilt. Dann folgt eine Tauschphase. Ab Januar 2015 wird das neue System gelten. Doch auch dann werden Apotheken noch Dienste tauschen können, weil das System auch dies verwalten und die elektronisch exportierten Notdienstpläne anpassen kann.


Dr. Thomas Müller-Bohn