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GKV-Finanzreform
Regierung: Mehr Versicherte profitieren
Obwohl die Große Koalition gerade beschlossen hat, den allgemeinen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken, geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass die Kassen im großen Stil Zusatzbeiträge erheben werden. Sie ist vielmehr weiterhin überzeugt, dass viele GKV-Mitglieder im kommenden Jahr entlastet werden.
2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz zur GKV von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt weg. Kommen die Kassen mit dem ihnen vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht aus, können sie künftig einkommensabhängige – also prozentual zu berechnende – Zusatzbeiträge erheben. Die Opposition geht davon aus, dass die Krankenversicherung für viele Versicherte teurer werden wird – während der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt. Da es seitens der Bundesregierung unterschiedliche Äußerungen gab, wie viele GKV-Versicherte durch die Finanzreform voraussichtlich ent- bzw. belastet werden, hakten die Grünen nach.
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass es im Interesse der Krankenkassen liege, sich um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bemühen und die Höhe der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Deswegen könne davon ausgegangen werden, dass viele Kassen ihre „zum Teil erheblichen Finanzreserven“ einsetzen werden, um das Ziel geringer Zusatzbeiträge zu erreichen. In der Folge könnten 2015 „deutlich mehr Mitglieder als bisher von der positiven finanziellen Lage vieler Krankenkassen profitieren“.
Verbindliche Ankündigungen einzelner Krankenkassen liegen bisher allerdings nicht vor, wie die Regierung einräumt. Sie verweist auf einen Pressebericht aus dem April, demzufolge sieben Kassen mit 8,8 Millionen Mitgliedern beim Zusatzbeitrag unter 0,9 Prozentpunkten bleiben zu wollen. Nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung könnte es sich „eine mittlere zweistellige Zahl an Krankenkassen nach ihrer derzeitigen finanziellen Lage im Jahr 2015 leisten, einen Zusatzbeitrag unterhalb von 0,9 Prozent zu erheben“. Allerdings: Eine belastbare Schätzung sei nicht möglich, auch weil den Versicherten ein Kassenwechsel offen steht, wenn ihre Versicherung die Beiträge erhöht.
In welchem Umfang die zum 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Neuerungen zu Wechselbewegungen der Versicherten – oder auch zu weiteren Vereinigungen von Krankenkassen – führen wird, will die Regierung nicht vorhersagen. Dies sei von vielen Faktoren abhängig. Zumindest hat die Regierung aber nichts dagegen, wenn die Zahl der Kassen weiter sinkt: „Sofern durch Vereinigungen von Krankenkassen unter Beachtung der sozial- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen Synergieeffekte entstehen, die letztlich den Versicherten der beteiligten Krankenkassen zu Gute kommen, werden diese von der Bundesregierung begrüßt.“ Die Entscheidungen hierzu träfen aber die beteiligten Krankenkassen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Nicht zuletzt verweist die Bundesregierung auch darauf, dass die Bundeszuschüsse zum Gesundheitsfonds bald wieder steigen werden: Zwar war er für 2014 und 2015 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts auf 10,5 bzw. 11,5 Milliarden Euro gesenkt worden. 2016 werde er aber wieder bei 14 Milliarden Euro liegen, ab 2017 werde er auf jährlich 14,5 Milliarden Euro aufgestockt.
Berlin - 16.06.2014, 16:06 Uhr