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Morgen beginnt für Muslime die Fastenzeit
ABDA: Medikamente auch im Ramadan einnehmen
Morgen beginnt für Muslime die Fastenzeit – der Ramadan. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang dürfen Gläubige weder essen noch trinken. Wer krank ist, muss nach den Vorschriften des Koran nicht fasten. Viele Muslime möchten es dennoch tun. Auf Medikamente sollten sie dabei allerdings nicht auf eigene Faust verzichten. Darauf weist die ABDA heute hin. Etwaige Risiken seien häufig durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar.
„Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, kann mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. So sei es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise abends bzw. nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.
Besonders Diabetiker sollten aufpassen. Ihnen rät die ABDA, sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehöre, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- bzw. Unterzuckerung achten. Die ABDA verweist darauf, dass der Koran in Notfallsituationen erlaubt, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleich: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstoßen nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch im Ramadan erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
Der Fastenmonat Ramadan beginnt am 28. Juni und endet am 27. Juli 2014.
Berlin - 27.06.2014, 15:28 Uhr