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BAK zur Cannabis-Entscheidung
Kiefer: Apothekenbezug garantiert Qualität
Der Bezug über Apotheken gewährleistet die Qualität von Cannabis. Darauf weist die Bundesapothekerkammer (BAK) im Zusammenhang mit der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Cannabis-Eigenanbau hin. „Wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt wird und die Funktion eines Arzneimittels hat, dann muss es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden“, betont BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Und Arzneimittel gehörten eindeutig in die Hände der Apotheker.
Detailliert will Kiefer sich zu den aktuellen Entscheidungen noch nicht äußern. Das sei erst möglich, wenn die Urteile rechtskräftig seien beziehungsweise die Urteilsbegründungen vorlägen, erklärt er in einer Mitteilung. „Grundsätzlich festzuhalten bleibt aber jetzt schon eines: Arzneimittel gehören in die Hände eines Apothekers.“ Und wenn Cannabis gegen Schmerzen eingesetzt werde und die Funktion eines Arzneimittels habe, dann müsse es auch wie ein Arzneimittel behandelt werden.
Das bedeute, dass es vom Arzt verordnet, von der Krankenkasse bezahlt und von der Apotheke unter kontrollierten Bedingungen abgegeben werden sollte. Im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit müssten an Cannabisblüten außerdem vom Anbau bis zur Anwendung die Standards angelegt werden, die für alle Arzneimittel gelten. Soll heißen: Sie müssen entweder bei einem pharmazeutischen Unternehmer ein herkömmliches Zulassungsverfahren durchlaufen, oder die pharmazeutischen Qualitätsanforderungen müssen in einer Monographie definiert werden. „Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet.“
Berlin - 23.07.2014, 15:21 Uhr