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Grüne wollen Antworten
Bleibt das Fremd- und Mehrbesitzverbot?
Wie steht die Bundesregierung eigentlich zum Sachverständigenrats-Gutachten – etwa dem Vorschlag, das Fremd- und Mehrbesitzverbot im Sinne einer effizienteren Arzneimitteldistribution aufzuheben? Und wie bewertet sie die Empfehlung, die Apothekenhonorierung zu reformieren? Das wollen die Grünen wissen und haben eine Kleine Anfrage im Bundestag eingebracht.
Das im Juni übergebene Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen enthält Analysen und Empfehlungen. Aus Sicht der Grünen sollte die Bundesregierung zu diesen Stellung beziehen – etwa zu den Ausführungen zur Arzneimitteldistribution. „Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrates, dass sich aus ordnungs- und versorgungspolitischer Sicht für eine effiziente und effektive Arzneimitteldistribution eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes begründen lässt?“, fragen die Abgeordneten – und falls ja, wie dies im Verhältnis zum Koalitionsvertrag steht.
Die grüne Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche und ihre Kollegen wollen außerdem wissen, wie die Regierung den Vorschlag des Sachverständigenrates nach einer Reform der Apothekenhonorierung bewertet. Welche Vor- und Nachteile wären aus ihrer Sicht mit den vorgeschlagenen apothekenindividuellen Handelsspannen verbunden? Zudem fragen sie, ob die Regierung die Einschätzung der Regierungsberater teilt, dass ein hierdurch verstärkter Preiswettbewerb einen Niederlassungsanreiz in strukturschwachen ländlichen Regionen setzt.
Beim Thema Lieferengpässe werden die Grünen ebenfalls hellhörig: Die Regierung soll sich dazu erklären, welche der vom Sachverständigenrat genannten Gründe für Lieferengpässe im Arzneimittelbereich die ausschlaggebenden sind, wo sie Handlungsbedarf sieht und welche Maßnahmen sie dem Bundestag vorzuschlagen gedenkt. So hatte der Rat etwa angeregt, die beim BfArM bestehende Liste zu aktuellen Lieferengpässen bei Humanarzneimitteln zu einem verpflichtenden Melderegister zu erweitern und eine Liste klinisch unentbehrlicher Medikamente zu erstellen, die pharmazeutische Hersteller verpflichtet wären vorzuhalten.
Weiterhin wollen die Abgeordneten Antworten zur Verfügbarkeit evidenzbasierter Informationen: Unter anderem wollen sie wissen, ob die Bundesregierung die Förderung bzw. Verpflichtung zu ärztlichen Pharmakotherapie-Qualitätszirkeln plant und in wieweit dabei die pharmakologischen Kompetenzen der Apotheker einbezogen werden sollten. Zum Thema Multimedikation fragen Schulz-Asche und Co., ob es seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen gibt, wie ein strukturierter Medikamentenabgleich bei Mehrfachmedikation oder Krankenhausentlassungen honoriert werden soll – oder ob solche Aufgaben in der bestehenden Honorierung der Apotheker bereits ganz oder teilweise enthalten ist?
Ganz grundsätzlich wollen die Abgeordneten außerdem wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung des Sachverständigenrates teilt, dass sich die zahlreichen im Arzneimittelbereich eingesetzten Instrumente im Zusammenspiel verstärken, abschwächen oder überflüssig machen – und ob sie eine grundlegende Überarbeitung der zur Steuerung der Arzneimittelausgaben eingesetzten Instrumente plant. Zudem fordert der Fragenkatalog Antworten zur aktuellen Regelung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln, etwa wie die Bundesregierung den Vorschlag bewertet, Kosten-Nutzen-Analysen als zusätzliches Entscheidungskriterium für die Preisfindung zuzulassen.
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Berlin - 06.08.2014, 10:15 Uhr