KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband einig

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK

Berlin - 15.08.2014, 11:50 Uhr


Im nächsten Jahr wird es ernst: Ab dem 1. Januar 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt und Zahnarzt ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Die alte Karte verliert zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Darauf haben sich jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Seit Jahren laufen die Vorbereitungen für die eGK. Und eigentlich sollte schon zu Beginn des laufenden Jahres mit der Abrechnung über die alte Versichertenkarte Schluss sein. Doch ganz so hart wurde es für die Nachzügler doch nicht. Die Kassen rechneten auch 2014 über die alte Karte verordnete Leistungen ab.

Auch sonst zeigten sich keine Anzeichen, dass die geplanten Zusatz-Anwendungen der eGK – etwa die Speicherung des Notfalldatensatzes – bald realisiert werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verlor daher Anfang des Sommers die Geduld mit der Selbstverwaltung und kündigte an, die Angelegenheit durch ein Gesetz zu beschleunigen. Voraussetzung ist natürlich, dass die eGK auch bei allen gesetzlich Krankenversicherten in der Tasche steckt.

Nun zeigen sich die Partner der Selbstverwaltung einträchtig: „Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch im vierten Quartal dieses Jahres über die ‚alte‘ Krankenversichertenkarte abrechnen zu können“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Auch der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte die Einigung: „Der vereinbarte Termin und die eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der Krankenversicherungskarte schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts benötigt wird.“

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer betonte: „Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht“. Wann allerdings die eGK so weit sein wird, dass ihre Funktionen über die der alten Karte hinausgehen, lassen die drei Verbände offen.


Kirsten Sucker-Sket