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DAT 2014
ABDA soll transparenter werden
Die ABDA soll transparenter werden – „nach innen und außen“, wie es in einem der Anträge für den Deutschen Apothekertag (DAT) 2014 in München heißt. Im Abschnitt „Berufsständische Organisation“ befassen sich drei Anträge mit der nicht ausreichenden Offenheit der Standesführung: bei Projekten, bei Beschlüssen und Stellungnahmen sowie bei angenommenen DAT-Anträgen.
Weil die ABDA zahlreiche Projekte organisiere, finanziere und unterstützt, sähe es der Hessische Apothekerverband (HAV) gerne, wenn zweimal jährlich „in den etablierten Fachzeitschriften“ über deren Stand berichtet würde – etwa über ARMIN, AMTS, SecurPharm, PHARM-CHF. Dabei sollten Sachstand, Fortschritt und finanzieller Status sowie die nächsten Schritte dargestellt und mit dem jeweiligen Plan verglichen werden. Zur Begründung führt der HAV aus, Inhalt und Nutzen der Projekte für die Entwicklung der niedergelassenen Apotheker seien „nicht immer offensichtlich“ und finanzielle Auswirkungen blieben der Berufsöffentlichkeit „weitgehend verborgen“.
Die Apothekerkammer Berlin wiederum plädiert zum wiederholten Mal dafür, Beschlüsse und abschließende Stellungnahmen der ABDA auf ihrer Homepage zu veröffentlichen – jedenfalls soweit die Veröffentlichung berufspolitische Ziele nicht beeinträchtige. „Transparenz ist ein wesentliches Element der Verbandscompliance“, heißt es im Antrag unter Hinweis auf die von der ABDA letzten Dezember verabschiedeten Grundsätze. Insoweit sollten abschließende berufspolitische Positionen und Stellungnahmen der apothekerlichen Interessenvertretung grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. „Dies dient der Transparenz nach innen und außen. Nach innen der Information und Legitimation gegenüber den Berufsangehörigen und nach außen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit“.
Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) hat einen Antrag eingebracht, der einen transparenteren Umgang mit angenommenen und in einen Ausschuss verwiesenen DAT-Anträgen fordert. Unter anderem sollten diese in einer Datenbank im internen Bereich der ABDA-Internetseite mit Bearbeitungsstand und Stellungnahme des Antragstellers dargestellt werden. In der Antragsbegründung verweist die Kammer auf eigene Erfahrungen und vermeidbare Schwierigkeiten. Mit der Umsetzung dieser Forderung würden insoweit „wichtige demokratische Prinzipien der ABDA gefestigt“, erklären die Thüringer.
Berlin - 04.09.2014, 13:04 Uhr