Deutscher Apothekertag 2014

Entschädigung für unberechtigte Retaxationen

Berlin - 05.09.2014, 11:11 Uhr


Retaxationen der gesetzlichen Krankenkassen sind für Apotheker ein permanentes Ärgernis – vor allem, wenn sie sich als unbegründet erweisen. Jetzt fordert der Apothekerverband Rheinland-Pfalz in einem Antrag für den kommenden Deutschen Apothekertag in München nach dem Muster der Krankenhäuser für solche Fälle Entschädigungszahlungen von den Krankenkassen.

„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert Entschädigungszahlungen bei unbegründeten Retaxationen“, lautet der Antragstext. Die Auswertungen der letzten Jahre zeigten, dass eine Vielzahl aller Retaxationen gegenüber Apotheken unbegründet sei, so der Apothekerverband Rheinland-Pfalz in seiner Begründung. Und weiter: „Für die betroffenen Apotheken und die in die Abwicklung eingebundenen Verbände bedeutet dies einen finanzieller Mehraufwand, der bis zum jetzigen Zeitpunkt durch keinerlei Ausgleichszahlungen der Krankenkassen oder der mit der Retaxation beauftragten Dienstleister vergütet wird“.

Zur exakten Höhe der Entschädigung macht der Antrag keine Angaben. Nur so viel: „Unter Entschädigungszahlungen werden der Zinsverlust und der entstandene personelle und materielle Mehraufwand verstanden.“ Das hört sich kompliziert an. Dann nimmt der Apothekerverband Bezug auf die Regelung für Krankenhäuser. Andere Leistungserbringer könnten ihre entstandenen Aufwendungen bereits jetzt durch vertraglich oder gesetzlich geregelte Maßnahmen geltend machen. „Krankenhäuser werden mit einer Pauschalvergütung pro Fall entschädigt“, heißt  es weiter. Ärzte profitierten von der Regelung „Erst Beratung, dann Regress“. Es sei eine Gleichstellung der Leistungserbringer anzustreben, die durch eine entsprechende Regelung im SGB V oder durch eine Vereinbarung im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V erreicht werden könne.

Krankenhäuser können im Fall von unberechtigten Rechnungskürzungen oder Nullretaxationen von den gesetzlichen Krankenkassen eine Art „Bußgeld“ für den entstandenen Mehraufwand in Höhe von 300 Euro verlangen.


Lothar Klein


Das könnte Sie auch interessieren

Gröhe legt Versorgungsstärkungsgesetz vor

Wohltat für Versicherte – und für Apotheker?

Arbeitsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz steht

BMG will Kassenabschlag auf 1,77 Euro fixieren

Welche Möglichkeiten das SGB V bietet

Spielräume in der Vertragsgestaltung besser nutzen!

Die Apotheken und die Krankenkassen, Teil 1: Defizite und Fehlverhalten gesetzlicher Krankenkassen

Partner der Apotheken?

DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag

Was die neuen Retax-Regeln bedeuten