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DAV-Vorsitzender Becker
Das fordern die Apotheken
Mit deutlichen Worten machte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, in seiner Rede zur Eröffnung der Expopharm auf wirtschaftliche Forderungen der Apothekerinnen und Apotheker aufmerksam. Dabei stehen an erster Stelle die jährliche Überprüfung des Fixhonorars, die Anpassung der Rezeptur und BtM-Entlohnung und die Abschaffung von Nullretaxationen bei geringfügigen Formfehlern.
Die regelmäßige, jährliche Überprüfung des Fixhonorars auf Angemessenheit, so Becker, „ist unabdingbar“. Daher ist „eine unverzügliche nächste Erhöhung des Apothekenhonorars die einzige logische Konsequenz“. Auch in den Bereichen der Rezeptur- und BtM-Entlohnung seien Anpassungen mehr als überfällig. Von einer Kostendeckung durch die bisherige Vergütung sei man „meilenweit entfernt“. Beckers konkrete Forderung: „Bei Rezepturen muss zusätzlich zum jeweiligen Rezepturzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung auch das Abgabeentgelt zur Anwendung gebracht werden. Der Rezepturzuschlag dient nur der teilweisen Deckung der bei der Herstellung der Rezeptur anfallenden Kosten.“
Ebenso müsse der seit 1974 geltende Zuschlag von 26 Cent bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, z. B. bei der Dokumentation von BtM-Arzneimitteln, dringend korrigiert werden.
Eine weitere Forderung: Die Inkasso-Leistungen, die die Apotheken für die Kassen erbringen, „dürfen aus unserer Sicht keine Gratis-Leistungen der Apotheken bleiben“, machte Becker deutlich. Deshalb: Ein Disagio in Höhe von 5 Prozent des von der Apotheke beim Hersteller einzuholenden Abschlags als Honorierung dieser Leistung erscheint uns absolut angemessen.“ Ebenso sieht der DAV-Vorsitzende Handlungsbedarf bei der Anpassung der Mittel für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF): Eine Erhöhung von 16 auf 20 Cent sei notwendig. Wie Becker aktuell mitteilen konnte, beträgt die nächste Auszahlung des NNF 265,55 Euro.
Positiv stellte Becker heraus, dass man sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt habe, zukünftig die Höhe des Apothekenabschlags als Rabatt für die Gesetzliche Krankenversicherung festzuschreiben. „Der letzte von den Partnern der Selbstverwaltung vereinbarte Wert von 1,77 Euro für das Jahr 2015 soll auf Dauer gelten“, so Becker.
Klare Worte fand der DAV-Vorsitzende gegen das Vorgehen der Krankenkassen, bei geringfügigen Formfehlern der Apotheken bei der Rezepteinlösung auf Null zu retaxieren: „Retaxationen der Krankenkassen ,auf Null‘ sind eine völlig unangemessene Maßnahme beim Vorliegen von formellen Fehlern.“ Becker berichtete von einem Retax-Exzess: „Mir ist jetzt ein Fall bekannt geworden, bei dem der Apotheker mit der Begründung retaxiert wurde, der von ihm versorgte Versicherte habe noch Beitragsrückstände bei seiner Krankenkasse. Das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus!“
Wie schon auf der Pressekonferenz zum Apothekertag angesprochen: Handlungsbedarf bestehe beim Importförderungsparagraph mit Quotenregelung. Angesichts von zunehmenden Fälschungen sei es fraglich, ob diese Regelung noch zeitgemäß sei: „Hier besteht ganz klar Handlungsbedarf.“
München - 17.09.2014, 10:25 Uhr