GKV-Versorgungsstärkungsgesetz-Entwurf

Selbstverwaltung soll Nullretax regeln

Berlin - 09.10.2014, 14:52 Uhr


Im „abteilungsinternen Arbeitsentwurf“ für das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) nimmt sich das Bundesgesundheitsministerium dem Problem der Nullretaxation an. Dabei setzt es einmal wieder auf die Partner des Rahmenvertrags, DAV und GKV-Spitzenverband, die eine gemeinsame Lösung finden sollen.

Noch ist der Arbeitsentwurf nicht abgestimmt – nicht mit Leitung des Bundesgesundheitsministeriums, nicht in der Koalition, nicht im Kabinett. Derzeit ist in ihm vorgesehen, § 129 SGB V zu ergänzen, der den Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und DAV regelt. In Absatz 4 soll folgender zusätzlicher Satz eingefügt werden: „In dem Rahmenvertrag ist zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt.“

In der Begründung heißt es


Kirsten Sucker-Sket


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