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Reform kommt
Bundestag beschließt mehr Geld für die Pflege
Die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sollen im kommenden Jahr höhere Leistungen bekommen. Dafür wird der Beitragssatz Anfang 2015 zunächst von 2,05 Prozent um 0,3 Punkte angehoben. Außerdem soll die Betreuung im Heim ambulant ausgebaut werden. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz von Union und SPD vor, das der Bundestag am Freitag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Die ausstehende Zustimmung des Bundesrats gilt als Formsache.
„Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Mit dem Gesetz werde ihnen geholfen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren, indem sie Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte, Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder ehrenamtliche Helfer in Anspruch nehmen können. Außerdem werde die Lebensqualität von Pflegeheimbewohnern verbessert, dadurch dass die Zahl der Betreuungskräfte von heute 25.000 auf 45.000 aufgestockt werde.
Durch Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation sollen die Pflegekräfte zudem bei ihrer Arbeit entlastet werden. Und auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf werde durch das Gesetz verbessert, so Gröhe weiter: Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann künftig eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf nehmen. „Dafür stellen wir rund 100 Millionen aus der Pflegeversicherung bereit.“ Der Minister kündigte an, zügig das zweite Pflegestärkungsgesetz vorzubereiten, „damit die weiteren Verbesserungen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch im Jahre 2017 wirksam werden können“.
Bei den Krankenkassen findet das Gesetz Anklang: Nach langem Stillstand habe die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen, kommentierte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, den heutigen Beschluss. „Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt.“ Das schaffe vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. „Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“ Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft wiederum vermisst ein Konzept. Mehr Geld für die Pflege sei zu begrüßen, damit sich die Bedingungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte verbessern könnten. Allerdings sei versäumt worden, die schon vor Jahren vom Expertenbeirat erarbeiteten Vorschläge stimmig umzusetzen, etwa die geforderte neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Damit bleibe die Diskriminierung von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung bestehen. Es stehe zu befürchten, dass für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im nächsten Schritt kein Geld mehr übrig sein werde – dann bleibe alles beim Alten.
Berlin - 17.10.2014, 14:14 Uhr