GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

DocMorris: Apotheker werden ausgegrenzt

Berlin - 12.11.2014, 11:47 Uhr


Die niederländische Versandapotheke DocMorris begrüßt zwar grundsätzlich den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG). Allerdings kritisiert DocMorris, dass die Apotheker als Experten für Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit nur unzureichend einbezogen werden.

„Eine zwischen allen relevanten Leistungserbringern abgestimmte Versorgungssteuerung für immobile, multimorbide oder chronisch kranke Patienten wird durch das neue GKV-Reformgesetz nicht erreicht“, schreibt DocMorris in einer Stellungnahme. „Generell ist zu bemängeln, dass die Bedeutung eines modernen Arzneimittelmanagements für das immer komplexer werdende Versorgungsgeschehen auch nicht ansatzweise berücksichtigt wird.“

Der Gesetzentwurf verändere den Selektivvertragsbereich signifikant. So können zukünftig auch Leistungen außerhalb der Regelversorgung sowie Managementverträge und Organisationsleistungen Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen sein. Der Kreis der zum Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung Berechtigten werde um die Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert. Zudem entfalle die Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei Aufsichtsbehörden.

Einzelne Apotheken dagegen hätten, außer im Sonderfall parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur onkologischen Behandlung (§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V), nach wie vor aber keine Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen mit Krankenkassen. DocMorris: „Diese tradierten Beschränkungen werden der wachsenden Bedeutung von Apotheken für Arzneimitteltherapien, Arzneimittelmanagement und Arzneimittelsicherheit nicht mehr gerecht. Sie behindern eine patientenindividuelle Versorgung und erschweren die Erprobung neuer Versorgungsformen.“

Zudem kritisiert DocMorris, dass Apotheker kein eigenständiges Antragsrecht für den neuen Innovationsfonds von jährlich 300 Millionen Euro erhalten. Antragsteller für eine Förderung könnten nur Krankenkassen und ihre Verbände, Vertragsärzte, zugelassene medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und Patientenorganisationen sein. „Auch bei der Antragstellung zum Innovationsfonds werden Apotheken somit ausgegrenzt“, so DocMorris. Dies sei nicht nur versorgungspolitisch unbefriedigend, es stehe auch im Gegensatz zum Auftrag des Innovationsfonds, Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten und Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten zu Förderschwerpunkten zu machen.

DocMorris sieht sich dadurch konkret in der Erprobung seines Telepharmazie-Projekts diskriminiert. Telepharmazie könne ähnlich wie Telemedizin ein großer Schritt in Richtung einer besseren und sichereren pharmazeutischen Versorgung sein, von der vor allem immobile und chronisch kranke Menschen profitieren könnten. Diese und andere arzneimittelbezogene Innovationen erfüllen die versorgungspolitischen Vorgaben in § 92a Abs. 1 SGB V (neu), blieben aber mangels Aktivlegitimation der Apotheken von einer Förderung ausgeschlossen.


Lothar Klein