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Neuer Streit um Fußgängerzone
Bonn: Noch immer Ärger um Apothekenbelieferung
Eigentlich schien der Streit um die Belieferung der Apotheken in der Bonner Innenstadt nach Apothekerprotesten und einem Machtwort des Oberbürgermeisters beigelegt. Doch jetzt gab es Knöllchen für apothekeneigene Lieferfahrzeuge. Außerdem will das Verkehrsamt erst den „unabweisbar notwendigen Bedarf“ an Nachmittagsbelieferungen in der Fußgängerzone ermitteln und feste Routen ausweisen. Das schürt neuen Ärger bei den Apothekern der ehemaligen Bundeshauptstadt.
„In Zukunft bekommen Lieferanten von Apotheken Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone. Das ist das Ergebnis des Runden Tisches, der am Dienstag beim zuständigen Ordnungsdezernenten der Stadt Bonn, Wolfgang Fuchs, stattfand“, erklärte die Stadt Bonn noch in einer Mitteilung am 18. August. Doch wie sich die Sache in der Praxis inzwischen entwickelt hat, empfinden die Apotheker weiterhin als Erschwernis. Die Stadt Bonn hat zwar Ausnahmen für das Befahren der Fußgängerzone mit den Kurierfahrzeugen erteilt. Parken dürfen die Lieferfahrzeuge aber nur auf ausgewiesen Sperrflächen und nicht direkt vor den Apotheken. Das Parken auf den weiß markierte Sperrflächen ist allerdings laut Straßenverkehrsordnung verboten. Prompt gab es kürzlich ein Bußgeld von 25 Euro.
Nicht nur das sorgt für neuen Ärger bei den Bonner Apothekern. In einem Brief verweist das Straßenverkehrsamt auf eine Sitzung der Bezirksvertretung vom 16. September. Danach soll die Stadtverwaltung zunächst bei den Apotheken den „unabweisbar notwendigen Bedarf“ an Nachmittagsbelieferungen ermitteln. Außerdem sollen „zugelassene Fahrrouten“ durch die Bonner Fußgängerzone ausgewiesen werden. Damit könnten die dortigen Apotheken nicht direkt angefahren werden.
Laut einem Bericht des „Bonner Generalanzeigers“ bezweifelt Bezirksbürgermeister Helmut Kollig, dass bis zu fünf Belieferungsfahrten pro Apotheke und Nachmittag in der Fußgängerzone nötig seien. „Da reichen doch zwei Anfahrten", zitiert die Tageszeitung. „Denn richtige Notfälle gehen zum Arzt oder ins Krankenhaus." Das Straßenverkehrsamt habe ebenfalls empfohlen, die Regeln „eng“ zu sehen: „Wir sollten keine Freibriefe geben und die Zahl der Fahrten beschränken.“
Durch die vorgegebene Routenführung solle die Belastung der „übrigen Fußgänger und vor allem der sehr stark belasteten Straßen ausreichend minimiert“ werden, heißt es in einem Schreiben an den Apothekerverband Bonn. Außerdem will das Straßenverkehrsamt wissen, wie viele Großhändler die Apotheken in der Bonner Fußgängerzone beliefern. Jetzt wird es am 26. November ein weiteres, klärendes Gespräch zwischen den Bonner Apothekern und der Stadt geben.
Berlin - 17.11.2014, 14:44 Uhr