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Bundeskabinett
Apothekenpersonal muss weniger für Rente zahlen
Angestellte Apotheker, PTA und PKA, aber auch Apothekeninhaber müssen ab 2015 weniger in die Rentenkasse einzahlen. Der Rentenbeitragssatz sinkt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent.
Voraussichtlich gilt der niedrigere Beitragssatz die kommenden vier Jahre. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht hervor, der ebenfalls im Kabinett beraten wurde. Bis 2018 bleibt der Beitragssatz demnach wohl unverändert. Nach dieser Schonfrist müssen die Beitragszahler jedoch wieder deutlich mehr für die Rente aufwenden. Laut Rentenbericht steigt der Beitrag schrittweise über 19,5 Prozent im Jahr 2020 bis auf 21,4 Prozent im Jahr 2028 wieder an.
Der Rentenversicherungsbericht geht zudem in vorläufigen Modellrechnungen von spürbaren Rentenerhöhungen aus. Für das kommende Jahr nennt der Bericht für den Westen ein Plus von 1,57 Prozent. Es könnten demnach Erhöhungen folgen um 4,51 Prozent für 2016, um 2,44 Prozent für 2017 und um 2,41 Prozent für 2018. Für Ostdeutschland nennt der Bericht mögliche Erhöhungen um 1,71 Prozent für das kommende Jahr, um 4,62 Prozent für 2016, um 2,53 Prozent für 2017 und um 2,5 Prozent für 2018.
Der Beitragssenkung für die Rentenversicherung steht allerdings ab 2015 eine bereits beschlossene Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent für Eltern und 2,6 Prozent für Kinderlose gegenüber. Damit sollen die Leistungsausweitungen für Demenzkranke des Pflegestärkungsgesetz I finanziert werden.
Berlin - 19.11.2014, 16:14 Uhr