Krankenhausreform

Ärzte sollen Apotheker beim Notdienst einbeziehen

Berlin - 08.12.2014, 09:49 Uhr


Nicht nur im Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes, auch in einem neuen Eckpunktepapier zur Krankenhausreform werden die Ärzte von der Politik aufgefordert, ihren vertragsärztlichen Notdienst besser mit dem apothekerlichen Notdienst abzustimmen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern legte am Freitag die Eckpunkte vor, die dafür sorgen sollen, dass Krankenhäuser hohe medizinische Qualitätsstandards erfüllen und gut erreichbar sind.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen den Sicherstellungsauftrag für den vertragsärztlichen Notdienst behalten, wird im Hinblick auf die geplanten Änderungen im Bereich des ambulanten Notdienstes klargestellt. Allerdings werden sie „zur Kooperation mit den Krankenhäusern verpflichtet“. Vorhandene Doppelstrukturen sollen abgebaut und bereits bestehende Kooperationen mit Kliniken gestärkt und ausgebaut werden. Wo KVen noch nicht mit Krankenhäusern zusammenarbeiten, erhalten sie den Auftrag, im Rahmen der Organisation des vertragsärztlichen Notdienstes regelhaft mit den Kliniken zu kooperieren. Eine stärkere Kooperation soll zudem im Bereich der Leitstellen erfolgen.

Ähnlich wie im Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, der unter anderem einen verbindlichen Informationsaustausch zwischen den KVen und den Landesapothekerkammern fordert, heißt es weiter: „Um Versicherten, die außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten den vertragsärztlichen Notdienstes in Anspruch nehmen müssen, die Besorgung eventuell erforderlicher Arzneimittel zu erleichtern, soll zudem der Notdienst der Apotheken in die Kooperationen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern einbezogen werden.“ ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte vergangene Woche, es gebe keine Notwendigkeit für Veränderungen. Sollte es allerdings Probleme geben, würden die Apotheker sie – gemeinsam mit den Ärzten – lösen.

Optimierung von Klinik-Qualitätsberichten

Auch die Qualität der Berichte, die Krankenhäuser seit 2005 regelmäßig erstellen müssen, soll sich verbessern. Sie sind dazu gedacht, Patienten und Versicherten Informationen zu vermitteln und einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und Krankenkassen eine Orientierungshilfe zu bieten. Um ihre Nutzbarkeit und den Informationswert weiter zu verbessern, sollen die Berichte künftig „verständlicher und leichter auffindbar“ sein, heißt es im Eckpunktepapier: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll daher besonders patientenrelevante Informationen in übersichtlicher Form adressatengerecht darstellen – unter anderem zur Anwendung gängiger Verfahren zur Arzneimittelsicherheit (klinisch-pharmakologische Visiten).


Juliane Ziegler