Gefälschte Studien – Ruhen der Zulassung

Verwirrung um die Liste

Stuttgart - 10.12.2014, 18:17 Uhr


Welche Generikazulassungen in Deutschland wegen des Skandals um gefälschte Zulassungsstudien der indischen Firma GVK Biosciences ruhen müssen, das hat das BfArM gestern bekannt gegeben. Doch Apotheker und Großhändler scheinen von den Herstellern noch nicht informiert worden zu sein. Die Software zeigt kein „Außer Vertrieb“ bei den betroffenen Arzneimitteln an. Die Verwirrung ist groß.

Laut BfArM sind die betroffenen Präparate mit Zustellung des Bescheids bei den pharmazeutischen Unternehmen nicht mehr verkehrsfähig und dürfen weder vom Hersteller, vom Großhandel oder von Apotheken abgegeben werden. Da die Bescheide am 8. Dezember 2014 versendet worden sind, geht das BfArM von einer Zustellung am 9. Dezember 2014 aus.

Am Nachmittag des 9. Dezember 2014 hat das BfArM erstmals diese Liste unter www.bfarm.de veröffentlicht. Zu finden sind auf der Seite des BfArM zum Beispiel verschiedene Sartane wie Candesartan und Irbesartan als Monopräparat oder in Kombination mit HCT unter anderem von der Firma Heumann, Losartan und Levetiracetam von Betapharma, Venlafaxin ebenfalls von Heumann und Esomeprazol, Rizatriptan und Repaglinid von Mylan Dura.

Allerdings sind laut Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker nicht alle 80 Präparate im Artikelstamm gelistet. Bei 17 Präparaten ist die Zulassung zudem bereits erloschen, die bestehende Erlaubnis zum Abverkauf endet jetzt mit der Zustellung des BfArM-Bescheids. Und dann gibt es zumindest auch noch einen Fall, in dem eine Zulassung zwar besteht, aber laut Zulassungsinhaber nicht genutzt wird: Entacapon 200 mg der Firma Stada.

Große Unsicherheit besteht in Sachen Belieferung von Rabattverträgen, denn für einige Präparate liegen Rabattverträge mit großen gesetzlichen Krankenkassen vor, wie beispielsweise für verschiedene Dosierungen von Irbesartan und Irbesartan/HCT der Firma Heumann, unter anderem mit der AOK und der Barmer GEK.

Da die Hersteller die Apotheken noch nicht informiert haben und die Daten nicht in die Apothekensoftware eingepflegt sind, muss davon ausgegangen werden, dass betroffene Präparate auch am und nach dem 9. Dezember 2014 abgegeben worden sind und weiterhin abgegeben werden. Hier ist dringend eine Klarstellung durch den GKV-Spitzenverband und den DAV im Umgang mit der Situation gefordert. Denn die Veröffentlichung der Liste durch das BfArM ist erst der erste Schritt. Im Januar wird mit der Bekanntgabe der Arzneimittel gerechnet, die auf europäischer Ebene auf Basis von GVK-Bioscience-Studien zugelassen worden sind: Hier droht über 1000 Arzneimitteln die Suspendierung der Zulassung und eine noch weniger übersichtliche Situation.


Dr. Doris Uhl