Vorübergehend außer Vertrieb

DoloVisano vorläufig nicht verkehrsfähig

Berlin - 02.01.2015, 15:25 Uhr

DoloVisano® darf in Apotheken derzeit nicht abgegeben werden. (Bild: Ralf Werner Froehlich/Fotolia)

DoloVisano® darf in Apotheken derzeit nicht abgegeben werden. (Bild: Ralf Werner Froehlich/Fotolia)


DoloVisano® Tabletten dürfen in Apotheken derzeit nicht abgegeben werden. Das Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ist vorläufig nicht mehr verkehrsfähig. Der Vertrieb wurde dem Hersteller DR. KADE in einem gerichtlichen Eilverfahren vorerst untersagt. Gegen die Entscheidung des Gerichts hat das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt.

Wie das Deutsche Apotheken Portal am Montag mitteilte, ordnete das Kölner Gericht am 15. Dezember per Beschluss an, dass die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehobene Zulassung per sofort nicht mehr genutzt werden kann (Az. 7 L 1502/14). Somit sei DoloVisano® vorläufig nicht mehr verkehrsfähig und dürfe nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Entsprechende Verordnungen dürften nicht mehr beliefert werden.

Der Rechtsstreit drehe sich um Urheberrechte an Zulassungsdaten, heißt es auf Anfrage bei DR. KADE. Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Präparats stünden „zu keinem Zeitpunkt in der Diskussion“, betont ein Sprecher. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren habe man Rechtsmittel eingelegt – das Hauptverfahren sei noch anhängig. „Wir hoffen, dass wir den Vertrieb von DoloVisano Methocarbamol bald wieder aufnehmen können.“

Dass das Produkt derzeit nicht verkehrsfähig ist, zeigt die Software in Apotheken derzeit aber nicht an. Gefragt danach, wie Großhändler und Apotheker über die aktuelle Situation informiert wurden, erklärt der Unternehmenssprecher: „Die gesamte Angelegenheit befindet sich bei uns aufgrund der hohen Komplexität noch in der abschließenden Prüfung. Wir werden natürlich schnellstmöglich die Apotheken und den Großhandel informieren.“


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