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Änderungen zum Jahreswechsel
Zusatzbeiträge von 0 bis 1,3 Prozent
Das frisch angebrochene Jahr 2015 hält einige gesetzliche Änderungen parat. Insbesondere ändern sich die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Pflege- und Rentenversicherung. Der GKV-Spitzenverband hat eine Übersicht über die erhobenen Zusatzbeiträge veröffentlicht.
Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ist der allgemeine Beitragssatz zur GKV von 15,5 auf 14,6 Prozent gesunken. Arbeitgeber und -nehmer tragen diesen zu gleichen Teilen. Allerdings dürfen die Kassen jetzt einkommensabhängige prozentuale Zusatzbeiträge erheben, die von den Arbeitnehmern allein zu schultern sind. Diese Beiträge bewegen sich zumeist in der Höhe des bisherigen pauschalen Arbeitnehmer-Sonderbeitrags von 0,9 Prozent. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag bzw. erhebt sie ihn erstmals, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
Bei der größten gesetzlichen Krankenkasse, der Techniker Krankenkasse, beträgt der Zusatzbeitrag dieses Jahr 0,8 Prozent. Barmer und DAK bleiben bei 0,9 Prozent. Unterschiedlich ist das Bild bei den elf AOKs: Die AOK Plus (Thüringen und Sachsen) sowie die AOK Sachsen-Anhalt erheben lediglich einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent, bei der AOK Niedersachsen sind es 0,8 Prozent. Die übrigen AOKs belassen es bei 0,9 Prozent. Bei den Betriebskrankenkassen liegt die Spannweite des Zusatzbeitrages zwischen 0 Prozent (z. B. Metzinger BKK oder BKK Euregio) und 1,3 Prozent (Brandenburgische BKK). Bei den Innungskrankenkassen finden sich die IKK gesund plus und die IKK Brandenburg und Berlin mit 0,6 Prozent am unteren Ende, die IKK Südwest mit 1,2 Prozent am oberen Ende der Zusatzbeiträge. Dies zeigt die Liste, die der GKV-Spitzenverband jetzt auf seiner Webseite veröffentlicht (www.gkv-zusatzbeitraege.de/).
Zum 1. Januar 2015 sind überdies die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte gestiegen. Künftig beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder. Im Gegenzug gibt es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr Leistungen. Gesunken ist zum Jahreswechsel der Beitragssatz zur Rentenversicherung. Er verringerte sich von 18,9 auf 18,7 Prozent.
Weiterhin gibt es neue Rechengrößen für die Sozialversicherung: Die Versicherungspflichtgrenze der GKV steigt von 53.550 Euro auf jährlich 54.900 Euro. Arbeitnehmer über diesem Jahreseinkommen sind in der GKV freiwillig versichert oder können in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 49.500 Euro beziehungsweise auf monatlich 4.125 Euro (2014: 4.050 Euro). Ist das tatsächliche Einkommen eines GKV-Mitglieds höher als dieser Wert, wirkt sich das nicht mehr auf den Beitrag aus.
Berlin - 05.01.2015, 13:34 Uhr