Keine Unterlassungserklärung

AEP kämpft um seine Skonti

Berlin - 16.01.2015, 11:58 Uhr


Der Streit zwischen dem Arzneimittelgroßhändler AEP und der Wettbewerbszentrale läuft jetzt möglicherweise auf einen Prozess hinaus. AEP verweigert die geforderte Abgabe einer Unterlassungserklärung. Jetzt liegt es an der Wettbewerbszentrale, der ausgesprochenen Abmahnung eine Skonto-Klage folgen zu lassen.

„Auch nach nochmaliger Überprüfung sehen wir keine Veranlassung, die von Ihnen verlangte Unterlassungserklärung abzugeben“, heißt es in dem gestern versandten Antwortschreiben von AEP. Im Gegensatz zu zahlreichen Wettbewerbern befinde sich AEP mit seinen Konditionen „im Einklang mit allen einschlägigen Gesetzen“. Nach eigenen Angaben hat AEP kein Interesse an einem wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren zur Skontogewährung und hofft, dass es nicht dazu kommen wird. 

Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung.

Von der Wettbewerbszentrale wünscht sich AEP, „noch einmal gründlich“ zu überlegen, „ob sie sich wirklich vom Oligopol des pharmazeutischen Großhandels instrumentalisieren lassen will“. Denn tatsächlich störe sich außer den Wettbewerbern niemand an „unseren transparenten Konditionen“. Die von der Wettbewerbszentrale ins Feld geführten Anfragen und Beschwerden zu den AEP-Konditionen kämen sicher nicht von Apothekern, vermutet AEP, sondern „aus dem Kreise unserer Wettbewerber, die teils direkt und teils über ihre Dachverbände Mitglied der Wettbewerbszentrale sind und die Wettbewerbszentrale dazu nutzen wollen, einen unliebsamen Newcomer in die Schranken zu verweisen und vor allem von den eigenen, unwirtschaftlichen Konditionen herunterzukommen, ohne Marktanteile zu verlieren“.

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung kündigt AEP die Vorlage von Beweisen an, die belegen sollen, dass andere Großhändler seit Jahren Rabatte und Skonti „in viel größerer Höhe“ zusagen. „Zeugen und andere Beweismittel“ gebe es genug, um auch „strafrechtlich“ bedenkliche Rabatte in einem möglichen Verfahren zu benennen. AEP an die Wettbewerbszentrale: „Auch haben wir eine umfangreiche Sammlung von Rechnungen des Wettbewerbs, anhand derer wir detailliert die gängige Praxis von Rabatten, Skonti und sonstigen ‚Zuwendungen‘ aufarbeiten können.“ Außerdem verfolge der Außendienst der AEP-Konkurrenten neuerdings die Strategie, Apotheker für „dumm“ zu verkaufen – mit der „unhaltbaren Behauptung“, das in Vorbereitung befindliche Antikorruptionsgesetz der Bundesregierung beinhalte ein Skonto-Verbot.

In einem gerichtlichen Verfahren werde sich AEP mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, Aspekten, Zeugen und sonstigen Beweismitteln wehren. „Das betrifft auch die Frage des sich bei der gegebenen Sachlage aufdrängenden Missbrauchs einer formal bestehenden Anspruchsberechtigung“, schließt das AEP-Schreiben an die Wettbewerbszentrale mit den üblichen freundlichen Grüßen.


Lothar Klein