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DAV begrüßt gerichtliche Skonti-Klärung

Berlin - 23.01.2015, 09:52 Uhr


Mit der Abmahnung und der Folgeklage gegen die Rabattpolitik von AEP hat die Wettbewerbszentrale die Konditionen des Arzneimittelgroßhandels auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt. Zum Inhalt des Streits will sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Allerdings begrüßt er die zu erwartende rechtliche Klärung.

„Zu laufenden Rechtsverfahren kann der DAV sich nicht inhaltlich äußern. Wir bitten dafür um Verständnis. Grundsätzlich ist aber zu begrüßen, wenn die mit dem Verfahren verbundenen Fragen geklärt werden und damit mehr Rechtssicherheit für die Apotheken vor Ort geschaffen werden kann“, erklärte ABDA-Sprecher Rainer Kern auf DAZ.online-Anfrage.

Seit den zwischen der ABDA und dem Großhandelsverband Phagro mühsam geglätteten Verstimmungen im Zuge der „Raubbau“-Kampagne der ABDA im Jahr 2010 gibt es zwischen beiden Verbänden ein informelles Stillhalteabkommen: Keiner mischt sich in die verbandspolitischen Angelegenheiten des anderen. Daher war eine klarere Positionierung zum Skonti-Verfahren durch den DAV nicht zu erwarten, obwohl die wirtschaftliche Lage der Apotheken in erheblichem Maße von der Konditionenpolitik des Großhandels abhängig ist.

Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Der Wettbewerbshüter sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung. AEP hatte die geforderte Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin hat die Wettbewerbszentrale Klage gegen AEP angekündigt.


Lothar Klein