Oberlandesgericht Düsseldorf

Europäischer Gerichtshof soll über Rx-Boni befinden

Berlin - 28.01.2015, 17:15 Uhr


Eigentlich schien die Rx-Boni-Frage auch im Hinblick auf ausländische Versandapotheken geklärt. Aber nun will das Oberlandesgericht Düsseldorf doch noch den EuGH einschalten. Dies ist das Ergebnis der Berufungsverhandlung eines Rechtsstreits zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung um ein spezielles DocMorris-Bonus-Modell.

In dem Verfahren geht es um die Werbung der Deutschen Parkinson Vereinigung aus dem Juli 2009. Darin stellte die Selbsthilfeorganisation ihre Kooperation mit der holländischen Versandapotheke DocMorris vor: Ihre Mitglieder sollten zuzüglich zum damals üblichen DocMorris-Bonus (50% der Zuzahlung, mindestens 2,50 Euro) einen Extrabonus von 0,5 Prozent des Warenwerts der Rx-Arzneimittel erhalten. Die Wettbewerbszentrale hielt diese Werbung für unlauter und klagte. Das Landgericht Düsseldorf gab ihr  – und zwar nachdem der Bundesgerichtshof und der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Sachen Rx-Boni entschieden hatten.

Nach der Karlsruher Entscheidung stellte überdies der Gesetzgeber klar, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen und Boni daher für sie tabu sind. Doch die Parkinson Vereinigung zog in die nächste Instanz – und traf nun auf einen Senat, der willig ist, die anliegenden Rechtsfragen dem EuGH vorzulegen. Dies hatte die Vorinstanz ebenso bewusst abgelehnt wie auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe.

Offenbar will das OLG zwei Fragen geklärt wissen: Ob das Verbot von Rx-Boni für ausländische Versandapotheken mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs nach den EU-Verträgen vereinbar ist und ob eine Einschränkung des Warenverkehrs mit Verweis auf den Gesundheitsschutz gerechtfertigt ist.

Der Vorlagebeschluss soll Ende März verkündet werden – dann kann er auf den Weg nach Luxemburg geschickt werden.


Kirsten Sucker-Sket