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Arzneimittel oder Lebensmittel
Vitalpilze – für Verzehr und Verkehr ungeeignet?
Potenzstörungen, Demenz, nachlassende Leistungsfähigkeit, Krebs - Glaubt man den Vitalpilz-Protagonisten, dann sind gegen nahezu jede Befindlichkeitsstörung und Erkrankung ein oder mehrere Pilze gewachsen. Angeboten werden diese Vitalpilze als Nahrungsergänzungsmittel. Doch unter den ausgelobten Pilzen befinden sich auch solche, die aufgrund ihrer Konsistenz und ihres Geschmacks als Lebensmittel nie Verwendung finden würden.
Zubereitungen aus solchen Pilzarten sind damit nach der bestehenden Verkehrsauffassung ausschließlich als Naturarzneimittel im Handel. Sie müssen im Einzelfall als sogenannte Präsentationsarzneimittel angesehen werden, die für ihre Verkehrsfähigkeit Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachzuweisen haben.
Zu dieser Auffassung ist eine gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelangt. Besonders im Visier hatte die Kommission Produkte, die Zubereitungen aus chinesischem Raupenpilz (Cordyceps sinensis), Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) und Lackporling (Ganoderma lucidum) enthalten. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, dass Produkte dieser Pilzarten vor allem dann unzulässig als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr sind, wenn für eine konkrete Information zu dem einzelnen Produkt auf die allgemeinen Informationen im Internet zurückgegriffen werden muss und dort Heil- und Wirkversprechen zu finden sind.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung verweisen BVL und BfArM auf die Gefahr, dass Verbraucher die Vitalpilzprodukte aufgrund der krankheitsbezogenen Bewerbung im Internet als Arzneimittel ansehen könnten. Entsprechend den Regelungen des Arzneimittelgesetzes müssten dann für diese Produkte die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren nachgewiesen werden. Die Stellungnahme ist unter www.bvl.bund.de/expertenkommission_vitalpilze abrufbar. Sie soll den für die Überwachung des Lebens- und Arzneimittelverkehrs zuständigen Behörden helfen, solche Produkte zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Stuttgart - 06.02.2015, 17:15 Uhr