MASERN

EU-Kommissar warnt vor Ausbreitung

25.02.2015, 14:30 Uhr


Berlin - Nach dem Masern-Ausbruch in Berlin hat die EU-Kommission vor einer Ausbreitung der Krankheit auf weitere europäische Länder gewarnt. Masern gehörten zu den Krankheiten, die sich leicht über die Grenzen hinaus ausbreiten könnten und die leicht übertragen würden, sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis der „Welt“. Er befürworte Impfungen „als eine zentrale vorbeugende Maßnahme“. Der EU-Kommissar aus Litauen sprach sich zudem für eine engere Zusammenarbeit der EU-Länder bei Impfungen aus.

Hintergrund ist ein schwerer Masern-Ausbruch. Seit Oktober wurden in der Hauptstadt über 570 Fälle bekannt – mehr als bundesweit im gesamten vergangenen Jahr. Damit handelt es sich um den größten Ausbruch seit Einführung der Meldepflicht 2001. Ein Kleinkind aus dem Berliner Bezirk Reinickendorf war in der vergangenen Woche an der Viruserkrankung gestorben. Die Masernerkrankung sei „ursächlich für den Tod des Kindes“ gewesen, berichtete am Dienstag die Charité unter Berufung auf den vorläufigen Obduktionsbericht. 

Der Ausbruch in Berlin hat erneut eine Debatte um die Impfpflicht ausgelöst. Die Bundesregierung setzt vorerst allerdings auf Beratung anstelle von Zwang. Die Impflücke müsse durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Ärzten, Kitas, Schulen und allen anderen Verantwortlichen geschlossen werden, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wenn das nicht gelingt, ist eine Impfpflicht kein Tabu.“ Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält eine solche Maßnahme für „rechtlich nicht ausgeschlossen“. Sie sollte aber letztes Mittel sein, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Wer nicht impft, gefährdet unser aller Gesundheit und Leben.“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert von der Politik nachhaltige Maßnahmen, um durch Impfung vermeidbare Erkrankungen wie die Masern auch in Deutschland auszurotten und Kinder wie Erwachsene zu schützen. „Kinder sind kein Besitztum ihrer Eltern, keine Objekte, sondern Persönlichkeiten mit eigenen Rechten“, konstatiert Verbandspräsident Dr. Wolfram Hartmann. „Wer seinem Kind bewusst den Impfschutz verweigert und es somit der Gefahr aussetzt, an einer impfpräventiblen Erkrankung zu erkranken oder sogar zu sterben, handelt nicht im Interesse des Kindeswohls.“


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