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Verband Europäischer Ohrlochstecher
Unverständnis über Urteil zum Ohrlochstechen
Berlin - Kürzlich hat das Landgericht Wuppertal entschieden, dass das Stechen von Ohrlöchern keine apothekenübliche Dienstleistung ist und damit auch nicht in der Apotheke angeboten werden darf. Es diene nämlich nicht der Gesundheit des Apothekenkunden – wie auch immer man es betrachtet. Das Urteil, so meldete sich der Europäische Ohrloch-Spezialistenverband (The Ear Piercing Manufacturers of Europe - EPM) zu Wort, sei auch für die Apotheken enttäuschend und nicht zeitgemäß. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird es in diesem Fall jedenfalls vorerst nicht geben. Die Apothekerinnen haben eine Abschlusserklärung abgegeben, mit der der Rechtsstreit nunmehr erledigt ist.
Die Solinger Apothekerinnen, die mit ihrem „professionellen und absolut hygienischen Ohrlochstechsystem“ geworben hatten, waren von der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden. Aus Sicht der Wettbewerbshüter war mit diesem Angebot eindeutig die Schwelle des Zulässigen überschritten – man sah es als weiteren Schritt auf dem nicht erwünschten Weg der Apotheke zum „drugstore“. Nun haben die abgemahnten Apothekerinnen bereits in der ersten Instanz des einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Rückzieher gemacht. Sie wollen den Streit nicht vor Gericht fortführen.
Der EPM muss daher mit diesem erstinstanzlichen Urteil leben, das allerdings nur zwischen den beiden Streitparteien wirkt. „In einer Zeit, in der in Deutschland ein schleichendes Apotheken-Sterben beklagt wird, zielt ein solches Urteil am Wohl der Verbraucher und der Apotheker vorbei: Verbraucher fragen gezielt nach Apotheken, die Ohrlochstechen anbieten, weil sie dort gesundheitliche Fachkompetenz vermuten. Und Apotheken müssen wirtschaftlich arbeiten dürfen, um langfristig überleben zu können“, erklärt Ingo Reiners, Repräsentant des EPM in Deutschland.
Ohrfeige für Apotheker und PTA
Selbstverständlich gehe es nicht darum, aus Apotheken einen „Bauchladen“ zu machen, sondern darum, eine Dienstleistung mit Systemen anzubieten, die mögliche Gesundheitsrisiken minimieren. Leider habe das Gericht diese Argumentation als irrelevant abgewehrt. In anderen Ländern, etwa in England oder Süd- und Osteuropa, gehöre fachgerechtes Ohrlochstechen ganz selbstverständlich zu den Dienstleistungen, die Verbraucher in ihrer Apotheke erhalten, so Reiners weiter. Für ihn ist das Urteil letztlich eine „schallende Ohrfeige“ im Hinblick auf Fachkompetenz der Apotheker und PTA.
Der EPM kündigte an, sich nach wie vor dafür zu engagieren, Apothekern diesen Markt zu erschließen. „Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass das erlaubt sein muss, weil es dem Wohl der Bevölkerung dient“, meint Reiners. Ob nun andere Apotheken das Angebot aufnehmen und gegebenenfalls eine Abmahnung und einen anschließenden Rechtsstreit bis zur höchstrichterlichen Klärung der Streitfrage in Kauf nehmen werden, ist abzuwarten.
1 Kommentar
Ohrlochstechen in die Hände von Spezialisten
von Norman Roscher am 22.01.2020 um 14:50 Uhr
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