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- Entwarnung aus Oberbayern
Berlin - Die Regierung von Oberbayern wird davon absehen, gegen falsch gekennzeichnete Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levernorgestrel vorzugehen, soweit diese nach dem Wirksamwerden des OTC-Switches bereits im Handel sind. Im Übrigen behält sich die Aufsichtsbehörde – unter anderem von Unofem®-Hersteller Hexal – eine Beurteilung im Einzelfall vor.
Wie die Regierung von Oberbayern gegenüber DAZ.online erklärte, schließt sie sich der Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit an: Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die entgegen der allgemeinen Kennzeichnungspflicht des Arzneimittelgesetzes (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AMG) als „verschreibungspflichtig“ gekennzeichnet sind, erfülle den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit (§ 97 Abs. 2 Nr. 4 AMG). Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz liege die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im pflichtgemäßem Ermessen der Behörde. Die Behörde abschließend: „Bei bereits im Handel befindlichen Präparaten, die nun auf Grund der Rechtsänderung insoweit falsch gekennzeichnet sind, wird von einer Verfolgung abgesehen. Im Übrigen erfolgt eine Beurteilung im Einzelfall“.
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