Parlamentarischer Abend

Becker bleibt bei breitem Forderungskatalog

25.03.2015, 13:15 Uhr

Fritz Becker bleibt beim breiten Forderungskatalog an die Politik. (Foto: Sket)

Fritz Becker bleibt beim breiten Forderungskatalog an die Politik. (Foto: Sket)


Berlin - An den im vergangenen Jahr deutlich gestiegenen Arzneimittelausgaben sind nicht die Apotheker schuld. Das machte gestern Fritz Becker, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV), den zum Parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apotheker und Apothekerinnen erschienenen Politikerinnen und Politikern deutlich. Zugleich nutzte er die Gelegenheit, diesen nochmals die Forderungen der ABDA im Zusammenhang mit den aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren nahezubringen.

Gestern Abend hatten der LAV und die Landesapothekerkammer zu ihrem traditionellen Parlamentarischen Abend in die Baden-Württembergische Landesvertretung geladen. Eine ganze Reihe von Staatssekretären und Bundestagsabgeordneten aus dem Ländle folgten der Einladung zu Gesprächen und schwäbisch-badischer Küche – unter anderem Annette Widmann-Mauz (CDU), Hilde Mattheis (SPD) und Michael Hennrich (CDU).  

Apothekereinkommen 2014 stabil

LAV-Chef Fritz Becker berichtete über die wirtschaftliche Situation der Apotheken in Baden-Württemberg und bundesweit. Er erklärte, dass das baden-württembergische Plus von 8,3 Prozent bei den Arzneimittelausgaben (ohne Impfstoffe und Rabattverträge) zu 5,4 Prozentpunkten auf hochpreisige Arzneimittel („Sovaldi-Effekt“) und zu 2,7 Prozentpunkten auf den abgesenkten Herstellerabschlag zurückzuführen seien. Mit lediglich 0,2 Prozentpunkten schlage die Nacht- und Notdienstpauschale für die Apotheken zu Buche. Da es auch nur eine marginale Mengenausweitung (bundesweit +0,2 %) bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gab, das Apothekenhonorar aber packungsbezogen ist, sei das Einkommen der Apotheker weitgehend stabil geblieben.

Politische Positionen

Weiterhin zeigte Becker die politischen Positionen der Apotheker im Zusammenhang mit den aktuellen Entwürfen zum GKV-Versorgungsgesetz, dem Präventions- und E-Health-Gesetz auf. Dabei ging er über die gestern veröffentlichte Stellungnahme der ABDA zum GKV-VSG hinaus. Die ABDA fordert darin als weitergehenden Handlungsbedarf „nur noch“ die jährliche Überprüfung des Apotheken-Fixzuschlages sowie eine Anpassung der Arbeitspreis für die Herstellung parenteraler Zubereitungen. „Wir fokussieren uns bei den Forderungen in diesem Stadium des Gesetzgebungsprozesses bewusst auf einige wesentliche Punkte“, erklärte die ABDA-Pressestelle die abgespeckte Stellungnahme.

Honorierung für Rezepturen und BtM bleiben Thema

Becker hingegen verwies gestern Abend auch auf die zuvor geäußerten Forderungen: Für Rezepturen müsse es einen Festzuschlag geben, die Vergütung für Betäubungsmittel und die Notdienstpauschale müssten angepasst und die Importförderklausel abgeschafft werden. Weiterhin beklagte Becker, dass den Apothekern kein Antragsrecht für den Innovationsfonds zustünde: „Viele haben es – warum nicht wir?“ Zumal Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit in der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich als möglicher Förderschwerpunkt genannt sind.

Ausdrücklich begrüßte er die Regelung zum fixierten Kassenabschlag. Die Handlungsvorgabe für DAV und GKV-Spitzenverband zur Vermeidung von Retaxationen sei zwar eine „Minimallösung“, dennoch sei man zufrieden. Gut und richtig sei insbesondere, dass die Schiedsstelle angerufen werden kann, wenn es zu keiner Einigung innerhalb einer bestimmten Frist kommt.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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