Anhörung zum GKV-VSG

ABDA für kürzere Frist bei Retax-Einigung

26.03.2015, 12:00 Uhr

Sebastian Schmitz kam gestern im Gesundheitsausschuss kurz zu Wort. (Screenshot: www.bundestag.de)

Sebastian Schmitz kam gestern im Gesundheitsausschuss kurz zu Wort. (Screenshot: www.bundestag.de)


Berlin - Über drei Stunden zog sich die gestrige Anhörung zum Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Themen waren etwa die Neuverteilung von Arztsitzen, neue Untersuchungs- und Behandlungsmetholden und der Innovationsfonds – an Kritik wurde nicht gespart. Die ABDA kam ein einziges Mal zu Wort: zum Thema Retax.

ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz wurde von Tino Sorge (CDU) aufgefordert, einen wirtschaftlich bedeutsamen Fall zu schildern, in dem Krankenkassen allein aufgrund formaler Mängel retaxiert haben. Zudem wollte der Bundestagsabgeordnete wissen, was zukünftig über den Entwurf hinaus getan werden könnte, damit so etwas nicht mehr vorkommt.

Schmitz berichtete daraufhin von einzelnen Fällen im Zusammenhang mit den strengen formalen Anforderungen, die Betäubungsmittelformulare stellen. „Wenn dort dann retaxiert wird, können hohe Summen zustande kommen. Das können mal zehn Euro sein, mal 100 Euro, wir hatten aber auch Fälle in Baden-Württemberg im fünfstelligen Bereich“. Dass hier trotz erfolgter Versorgung retaxiert wurde, sei „unangemessen“.

Daher begrüße die ABDA die vorgesehene Regelung, dass GKV-Spitzenverband und DAV nun klare Regelungen im Rahmenvertrag zum Thema Retax auf Null treffen sollen. Dankenswerterweise sei auch de Vorschlag aufgegriffen worden, eine Frist vorzusehen, nach deren Ablauf die Schiedsstelle angerufen werden muss. Schmitz' Ergänzungsvorschlag: „Wir können uns vorstellen, dass die Frist noch etwas verkürzt wird, um schneller zu Ergebnissen zu kommen.“ Aber ansonsten würde man jetzt gerne auf Grundlage der geplanten Regelung in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eintreten.

Derzeit sieht der Gesetzentwurf eine sechsmonatige Frist zur Einigung vor – gerechnet ab dem Tag der Verkündung des Gesetzes.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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