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Berlin – Ein kleiner Lichtblick für von überbordender Bürokratie gebeutelte Apotheker: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegten Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes sowie die Einführung einer Bürokratiebremse nach dem Prinzip „One in, one out“ beschlossen. Das Prinzip gibt vor, dass Belastungen, die durch neue Regelungsvorhaben der Regierung für die Wirtschaft entstehen, in gleichem Maße an anderer Stelle wieder abgebaut werden müssen. Die Bremse soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Laut einem von der Bundesregierung veröffentlichten Papier wird die „One in, one out”-Regel grundsätzlich auf alle Regelungsvorhaben der Regierung angewendet, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken. Ausgenommen sind Vorhaben, soweit sie EU-Vorgaben, internationale Verträge sowie Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Nicht von der Regelung erfasst sind außerdem Vorhaben, die der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder die zeitlich begrenzt sind (max. ein Jahr).
Jedes Ressort, das für eine neue Einzelregelung mit zusätzlichem Aufwand federführend verantwortlich ist, muss somit ab Juli für eine Kompensation sorgen. Frühere Regelungsvorhaben, die zu Entlastungen führen, werden dabei in Abzug gebracht. Erkennt das betreffende Ressort keine Kompensationsmöglichkeit, heißt im Papier der Regierung, und kann es aus früheren Vorhaben keinen Überschuss an Entlastungen in der notwendigen Höhe nachweisen, kann es bei anderen Ressorts um die Übernahme der Kompensation nachsuchen. Entlastungsmaßnahmen sollen binnen eines Jahres vorgelegt werden.
Millionen-Entlastung für Wirtschaft
Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält Maßnahmen, die kleine und mittlere Unternehmen sowie Bürger von Bürokratiekosten entlasten soll. Durch Anhebung der Grenzbeträge werden mehr kleine Unternehmen als bisher von steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit. Auch die Schwellenwerte für Meldepflichtgrenze für Existenzgründer wird angehoben. Zudem werden die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht.
„Unser Entlastungspaket ist ein kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Es enthalte viele Maßnahmen, die schnell und spürbar Bürgern, Existenzgründern, dem Mittelstand sowie Unternehmen in der Wachstumsphase zugutekämen. Der Wirtschaftsminister geht davon aus, dass die Wirtschaft durch alle Maßnahmen um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden wird. „Wir meinen den Bürokratieabbau ernst und schaffen deshalb einen klaren Rahmen, der ab Juli gilt und den Aufwuchs von Bürokratie begrenzt.“ Weitere Gesetzesinitiativen und Maßnahmen zur Bürokratieentlastung sollen folgen.
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