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Berlin – Impfpflicht oder nicht? Angesichts der nicht abebbenden Masern-Neuinfektionen – in Berlin wurden seit letzten Oktober bis heute 1075 Fälle gemeldet – ist dies aus Sicht der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) keine Frage mehr: Ein vollständiger Impfschutz gemäß STIKO-Empfehlungen müsse unverzüglich zur verpflichtenden Voraussetzung für den Besuch von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen gemacht werden.
Schon im Jahr 2009 habe die DAKJ – der Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände in Deutschland – in einer Stellungnahme Maßnahmen aufgelistet, mit denen die Impfsituation verbessert werden könne, betont Prof. Heininger, Vorsitzender der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ. „Passiert ist seitdem so gut wie nichts. Die Politik muss nun endlich konkrete Schritte einleiten. Wenn nicht jetzt, wann dann?!“, so Heininger. Dabei reiche eine unverbindliche Impfberatung für die Eltern, wie sie im Entwurf für das Präventionsgesetz vorgesehen ist, nicht aus. Die DAKJ will die Impfpflicht für Kinder.
Gegen impfunwillige Ärzte vorgehen
Wichtig ist dabei laut Heininger, dass gegen Ärztinnen und Ärzte berufsrechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn sie von Impfungen abraten oder Eltern bewusst auffordern, diese den Kindern später als empfohlen geben zu lassen. Damit verstießen sie gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht.
Auch Eltern, die ihre Kinder aus ideologischen Gründen nicht impfen lassen und sie dennoch in Betreuungseinrichtungen schicken, handeln aus Sicht der DAKJ „nicht nur ihrem eigenen Kind gegenüber verantwortungslos, sondern auch anderen Kindern gegenüber“. Erneut verweist der Verband darauf, dass die heute von der STIKO für Kinder empfohlenen Impfungen effektiv und gut verträglich seien. „Wir fordern die Eltern eindringlich dazu auf, das Recht der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben und ihr Kind durch Impfungen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zu schützen“, so Heininger.
Hier finden Sie die aktualisierte Stellungname der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.: „Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“ (März 2015)
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