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Berlin – Im Sommer fällt die Entscheidung, ob sich securPharm als Blaupause für ein Anti-Fälschungssystem für Arzneimittel eignet: Im Juni wisse man endlich mehr, berichtete der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Norbert Gerbsch im Rahmen des 36. Pharmaziekongresses letzten Freitag in Berlin. Dann werde das Kommissionsergebnis bekannt. Im vierten Quartal 2015 soll der Rechtsakt dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und drei Jahre später in Kraft treten.
Wegen des starken Anstiegs vom Zoll beschlagnahmter Fälschungen, kündigte die EU Ende 2008 Regelungen zum Kampf gegen Arzneifälschungen in der legalen Lieferkette an. Seither arbeitet die EU-Kommission an dem delegierten Rechtsakt, der festlegt, wie nationale Regelungen zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette ausgestaltet sein müssen. Daher läuft das deutsche Pilotprojekt securPharm, für das sich die deutschen Stakeholder – Apotheker, Pharmaindustrie und der Großhandel – eigeninitiativ zusammenschlossen, um eine pragmatische, alltagstaugliche Ausgestaltung zu erreichen, bislang in einer Art Testbetrieb.
„Es wird nie ein System geben, das 100 Prozent sicher ist“, erklärte Gerbsch. Wo kriminelle Energie sei, werde es auch immer Fälschungen geben. Mit dem eigenen Pilotprojekt sei man gleichwohl grundsätzlich zufrieden. Das System laufe in den 385 teilnehmenden Apotheken seit rund 120 Kalenderwochen in einem stabilen Betrieb mit sehr kurzen Antwortzeiten. Neben den Apotheken beteiligen sich 25 pharmazeutische Unternehmen am Testbetrieb, sodass 15,2 Millionen Packungen mit 155 PZN den Testlauf durchlaufen haben. Der BPI-Vize zeigte sich erfreut, dass securPharm „zwischen allen Beteiligten sehr kooperativ abläuft“, obwohl man sonst eher im Wettbewerb stehe.
Einige Fragen der anwesenden Apotheker blieben jedoch offen: Muss der Großhandel jede einzelne Packung checken oder reicht der Scan ganzer Pakete aus? Wann erfolgt in der Apotheke der „Check“ – beim Wareneingang oder bei der Abgabe des Präparats? Was muss der Apotheker tun, wenn die Internetverbindung ausfällt? Wird es eine Übergangsfrist geben, damit alte Packungen im Bestand noch abverkauft werden können? Und wie steht es um die Haftung des Apothekers bei einem Fehler der Technik? Endgültige Klarheit gebe es erst durch den delegierten Rechtsakt, betonte Gerbsch.
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