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Berlin – Krankenkassen und Verbraucherschützer verlangen Nachbesserungen am geplanten Präventionsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch rügte, die Initiative wende sich nicht entschieden genug gegen das Problem ungesunder Ernährung. Allein durch Fettsucht entstünden dem deutschen Gesundheitswesen etwa 20 Milliarden Euro zusätzliche Kosten.
Anlässlich einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisierte Foodwatch, das Gesetz müsse die Mitverantwortung der Lebensmittelwirtschaft für den Anstieg von Übergewicht, Adipositas (Fettsucht) und chronischen Krankheiten eindeutig festhalten und Gegenmaßnahmen verankern.
Gröhes Gesetz, das am 20. März in erster Lesung im Bundestag behandelt worden war, sieht unter anderem vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen von 2016 an sieben Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsvorsorge ausgeben können. Eltern, deren Kinder in eine Kita aufgenommen werden, sollen eine ärztliche Beratung zu empfohlenen Impfungen erhalten. Damit soll – auch mit Blick auf die jüngsten Masernfälle – die Impfquote deutlich angehoben werden.
Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, kritisierte, der Gesetzgeber nehme Akteure wie Kommunen, Länder oder Private Krankenversicherung nicht in die Pflicht. Allerdings „dürfen alle mitreden – neben den verschiedenen Sozialversicherungsträgern der Bund, die Länder, Kommunen, Sozialpartner, Arbeitsagenturen, Jugendhilfe, Patienteninitiativen, fünf Ministerien“.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte eine erhebliche Ungleichbehandlung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allein die gesetzlichen Kassen sollen mehr Geld für Prävention ausgeben. Deren Angebote kämen – in Schulen oder Kindergärten – auch Privatversicherten zugute. Die gesetzlichen Krankenkassen gaben 2013 laut Verband der Ersatzkassen (vdek) 267 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen aus.
Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK bleiben Bedürfnisse älterer Menschen in dem Gesetz unberücksichtigt. Gesundheitlich schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen wie Ältere, Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behinderung blieben außen vor.
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