PRÄVENTIONSGESETZ

ABDA schickt Stellungnahme an Bundestag

23.04.2015, 12:45 Uhr

ABDA: Wurde nicht zur Anhörung eingeladen, gab aber trotzdem eine Stellungnamhe ab. (Foto: DAZ)

ABDA: Wurde nicht zur Anhörung eingeladen, gab aber trotzdem eine Stellungnamhe ab. (Foto: DAZ)


Berlin - Zur gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages war die ABDA nicht eingeladen. Ihre leicht veränderte Stellungnahme zum Präventionsgesetz hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) daher nach Auskunft eines Sprechers in schriftlicher Form an den Bundestag geschickt. Ob die ABDA gegen die Nichteinladung protestiert hat, wollte der Sprecher nicht sagen.

Leicht verändert hat die ABDA in der Stellungnahme unter der Überschrift „Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker“ ihre Aussagen zum Thema Impfen: Das Gesetz wolle strukturelle Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe auch der Sozialversicherungsträger unter Beteiligung der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung unterstützt werde. „Dazu ist aber auch die Einbindung aller Heilberufe, insbesondere auch der Apothekerinnen und Apotheker erforderlich“, so die ABDA wortgleich zur ersten Stellungnahme vom 21. November 2014.

Anders als im November kritisiert die ABDA jetzt ausdrücklich, dass die im Präventionsgesetz verankerte Überprüfung und Beratung über den Impfstatus als Bestandteil der ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht ausreicht, „um der Impfmüdigkeit in der Bevölkerung eine konsequente Strategie der niederschwelligen Information und Überprüfung des eigenen Impfstatus entgegen zu setzen“. „Die Apothekerinnen und Apotheker bieten hierzu einen kooperativen heilberuflichen Lösungsansatz“, schreibt die ABDA weiter und listet wie bereits in der ersten Stellungnahme ihre Empfehlungen auf.

Zur Lösung der zum Teil gravierenden Probleme der geringen Durchimpfungsraten beispielsweise bei Masern-Impfungen schlägt die ABDA die Ausgabe von elektronischen Impfausweisen durch Apotheker vor, „die mit Einverständnis des Versicherten von Ärzten und Apotheken geführt“ werden könnten. Als „konkrete Leistung“ könnten die Apotheken die Überprüfung des Impfstatus des Versicherten anhand vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen als honorierte Leistung übernehmen.

Zur Identifikation von Menschen mit hohem Diabetesrisiko will die ABDA zudem Risiko-Tests und Blutuntersuchungen in Apotheken durchführen. Laut ABDA sollen Versicherte dazu einen Anspruch auf Risiko-Tests sowie Blutuntersuchungen durch Apotheker und soweit erforderlich Beratungen zu Ernährung und Bewegung durch qualifizierte Apotheker erhalten. Für diese Präventionsleistungen der Apothekerschaft sollten die Rahmenvertrags-Partner nach § 129 Abs. 2 SGB V die Voraussetzungen und Honorierung aushandeln.


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