DAV-CHEF IM AZ-INTERVIEW

Becker: Chancen für Honoraranpassung

27.04.2015, 09:50 Uhr

Die Honorarforderungen will DAV-Chef Fritz Becker im GKV-VSG auf die regelmäßige Anpassung des Fixums konzentrieren. (Foto: Sket)

Die Honorarforderungen will DAV-Chef Fritz Becker im GKV-VSG auf die regelmäßige Anpassung des Fixums konzentrieren. (Foto: Sket)


Berlin - Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, ist zuversichtlich, dass es nach mehreren gescheiterten Anläufen dieses Mal gelingt, mit der Großen Koalition eine regelmäßigen Anpassung des Apothekenhonorars im Arzneimittelgesetz zu verankern: „Es gibt ganz realistische Chancen“, sagte Becker im Interview mit der Apotheker Zeitung (AZ). Der DAV-Chef erläuterte, dass die ABDA weiterhin am Gesamthonorarpaket festhält.

Gesetzestechnische Gründe seien dafür verantwortlich, dass die ABDA in ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG ihre Forderung auf die regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars beschränkt hat: „Die Politik hat uns ganz klar gesagt, das GKV-VSG muss zustimmungsfrei blieben. Darauf haben wir reagiert“. Dabei habe die ABDA beim Honorar-Paket „nicht abgespeckt“. Die Forderungen seien „absolut gleich geblieben“, so Becker: „Wir mussten aber akzeptieren, dass das aktuelle Gesetz auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums zustimmungsfrei bleiben soll, also nicht auf das Ja des Bundesrates angewiesen sein soll. Eine Regelung zur Erhöhung der Rezepturgebühren und anderer Komponenten würde aber automatisch die Zustimmungspflicht auslösen.“

Nachdem die Umsetzung des Gesamt-Honorarpakets „chancenlos war“, habe sich die ABDA auf den wichtigsten Punkt konzentriert, „die regelmäßige Anpassung des Apothekenhonorars in §78 Arzneimittelgesetz zu verankern“.  Was nütze es, den gesamten Forderungskatalog im aktuellen Gesetzgebungsverfahren aufrecht zu erhalten, dann aber wieder zehn Jahre warten zu müssen, bis das Fixum erhöht werde?

Es gebe „ganz realistische Chancen“ für die regelmäßige Anpassung. Die Apotheker könnten doch nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. „Wenn der Kassenabschlag auf 1,77 Euro festgeschrieben wird, muss doch an einer anderen Stelle auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmendaten reagiert werden können. Das Fixum muss angepasst werden“, so Becker. Darüber sei man sich auch mit dem GKV-Spitzenverband einig. Dafür sehe er auch viel Zustimmung in der Politik.

Eine automatische Dynamisierung sei derzeit nicht durchsetzbar. Es solle eine Pflicht zur jährlichen Überprüfung im Arzneimittelrecht verankert werden. Becker: „Das wäre ein erheblicher Fortschritt.“ Dabei müsse man sich an der Packungszahl als „wesentlichem Kriterium“ orientieren.

Das vollständige Interview mit dem DAV-Vorsitzenden Fritz Becker lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der ApothekerZeitung (AZ).


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