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Berlin - Im Rechtsstreit um die Grenze für die Skontigewährung des Arzneimittelgroßhandels an Apotheken hat sich der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, auf die Seite von AEP gestellt: „Die Rabattgrenze spielt für die Frage der Skontivergabe keine Rolle“, sagte Becker im Gespräch mit der ApothekerZeitung (AZ). Damit stellte er sich gegen die Position der Wettbewerbszentrale, die ein Verfahren gegen AEP wegen Verstoßes gegen die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes eingeleitet hat.
Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Darin sieht die Wettbewerbszentrale einen Verstoß gegen § 78 Arzneimittelgesetz in Verbindung mit § 2 ArzneimittelpreisVO. Inzwischen ist auch die Klage beim Landgericht Aschaffenburg rechtshängig.
Das Skonto sei eine Vereinbarung über Zahlungsziele zwischen Handelspartnern, sagte Becker. „Das muss so bleiben.“ An der Position des DAV habe sich nichts geändert. Ausdrücklich widersprach Becker der Sichtweise der Wettbewerbszentrale, die in ihrer Klage gegen AEP Skonti und Rabatte gleichgestellt hat. „Das stimmt nicht“, so Becker. Skonti seien Verhandlungsmasse zwischen Handelspartnern für Zahlungsziele. Das habe nichts mit Rabatten zu tun. Das müsse so bleiben. Für kürzere Zahlungsziele müsse es doch einen Ausgleich geben können. Die gesetzliche Rabattgrenze des Großhandels von 3,15 Prozent spiele dabei keine Rolle.
Das vollständige Interview mit dem DAV-Chef lesen Sie in der aktuellen AZ 2015/18.
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