E-HEALTH-GESETZ

Medikationsplan am 27. Mai im Kabinett

29.04.2015, 13:50 Uhr

Ende Mai soll das E-Health-Gesetz dem Kabinett zur Zustimmung vorgelegt werden. (Foto: Telekom bzw. kebox/Fotolia)

Ende Mai soll das E-Health-Gesetz dem Kabinett zur Zustimmung vorgelegt werden. (Foto: Telekom bzw. kebox/Fotolia)


Berlin - Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte E-Health-Gesetz soll am 27. Mai vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Darin enthalten ist unter anderem der neue Anspruch von Patienten auf einen Medikationsplan. Noch nicht entschieden ist nach DAZ.online-Informationen, ob die geplante Ausweitung des Anspruchs auf Patienten ab drei regelmäßigen Medikationen bereits in den Kabinett-Entwurf eingearbeitet wird.

Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) hatte kürzlich angekündigt, den Anspruch auf einen Medikationsplan auf Patienten mit drei regelmäßigen Medikationen auszuweiten. Der Anspruch soll ab Mitte 2016 gelten. „Wir müssen diskutieren, ob das schon ab drei regelmäßig verabreichten Medikamenten gilt“, hatte Gröhe gegenüber der Hamburger Morgenpost Mitte April angekündigt. Bislang sieht der Gesetzentwurf die Grenze von fünf Medikamenten vor.

Dies würde eine erhebliche Ausweitung der Anzahl der Anspruchsberechtigten bedeuten. Nach Schätzung der Treuhand Hannover GmbH erhalten circa sieben Millionen Patienten mindestens fünf Medikationen. Die Zahl der Patienten mit mindestens drei Medikationen dürfte um ein Vielfaches darüber liegen.   

Sollte die von Gröhe angestoßene Ausweitung nicht mehr in den Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes einfließen, soll die Änderung im späteren parlamentarischen Beratungsverfahren erfolgen.


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