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Berlin - Morgen, am 1. Mai, ist es so weit: Die Apothekerkammer des Saarlandes übernimmt als Behörde die staatlichen Überwachungsaufgaben im Arzneimittelbereich. Die entsprechenden Verordnungen wurden heute im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Damit ist das Saarland nach Niedersachsen und Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, in dem die Apothekerkammer die Apothekenüberwachung wahrnimmt.
Nach einigen Verzögerungen ist die Aufgabenübertragung nun unter Dach und Fach. Dies teilt die Apothekerkammer heute in einem Faxmailing den Apothekerinnen und Apotheker des Bundeslandes mit. Zu den Änderungen, die sich durch die Übertragung ergeben, gehört es etwa, dass Regelbesichtigungen künftig angekündigt werden. Für die ehrenamtlichen Pharmazieräte, die zu Regel-, Schwer- oder Nachbesichtigungen der Apotheken eingesetzt werden, ändert sich nichts, außer dass sie nunmehr auf Veranlassung der Apothekerkammer des Saarlandes die Überwachungsaufgaben sicherstellen – und nicht mehr des Ministeriums.
Zu den weiteren Aufgaben der Kammer wird unter anderem zählen, Versandhandels- und Großhandelserlaubnisse zu erteilen sowie Rezeptsammelstellen zu genehmigen und den Betäubungsmittelverkehr zu überwachen. Die Kammer erinnert in ihrem aktuellen Mailing daran, dass ab dem 1. Mai gegebenenfalls das Impressum auf Apotheken-Internetseiten dahingehend zu ändern ist, dass Überwachungsbehörde nicht mehr das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sondern die Apothekerkammer des Saarlandes ist.
Ministerium ist Fachaufsicht
Zudem weist sie darauf hin, dass die Kammer „allein“ die Überwachungsaufgaben wahrnimmt. Eventuell erforderliche Ordnungswidrigkeitsverfahren werden hingegen weiterhin vom Sozialministerium durchgeführt. Das Ministerium sei im Bereich der Überwachungsaufgaben auch die zuständige Fachaufsicht der Apothekerkammer. Dies bedeute, dass die nachgeordnete Behörde – hier also die Apothekerkammer des Saarlandes – nicht nur daraufhin kontrolliert wird, ob sie Recht und Gesetz einhält, sondern auch der Zweckmäßigkeitskontrolle unterliegt. Das Ministerium kann im Einzelfall auch Anweisungen aussprechen, die durch die Apothekerkammer zu befolgen sind.
Entlastung für das Ministerium
Nächste Woche wird an die Mitglieder der Apothekerkammer des Saarlandes ein gemeinsames Schreiben der Kammer und des Ministeriums verschickt. Darin legen die Gesundheits- und Sozialministerin des Landes, Monika Bachmann, und Kammerpräsident Manfred Saar dar, welche Beweggründe hinter der Entscheidung stehen. Dies sind die immer komplexer werdenden Überwachungsprogramme, die die EU den Behörden auferlegt, um die Verbrauchersicherheit vor Risiken zu schützen.
Die Überwachungsaufgaben im Arzneimittelbereich nehmen kontinuierlich zu, doch das Personal wird eher weniger als mehr. Daher ist es eine erste Maßnahme, die Apothekenüberwachung auszugliedern und auf die Kammer zu übertragen. Mit Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat man im Saarland positive Vorbilder. Kammer und Ministerium sind überzeugt, hier einen zukunftsweisenden Weg zu gehen. Nicht zuletzt werde mit der Aufgabenübertragung die Selbstverwaltung gestärkt – und zudem eine große Sachnähe geschaffen, die praxisnahe Entscheidungen befördert.
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