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- Becker: Kassen-Retax ist ...
Berlin – Die strenge Retax-Politik einiger gesetzlicher Krankenkassen hat der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), FritzBecker, als Zechprellerei kritisiert. Auf dem 52. DAV-Wirtschaftsforum in Berlin sagte er: „Retaxationen der Krankenkassen auf null sind regelmäßig eine völlig überzogene Maßnahme – mir kommt dabei das Wort Zechprellerei in den Sinn.“
Es sei mehr als bedauerlich, dass es auch im vergangenen Jahr nicht gelungen sei, „partnerschaftlich die Exzesse bei den Retaxationen einiger Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Wir erleben hier einen Retax-Wahnsinn selbst bei kleinsten Formfehlern.“ Apotheker würden vielfach für Fehler der rezeptausstellenden Ärzte in Haftung genommen. Es sei einfach zu leicht, das Problem auf die Apotheker abzuschieben. Es sei unverständlich, dass der GKV-Spitzenverband und die ihn tragenden Mitglieder über mehr als zwei Jahre hinweg in Verhandlungen mit dem DAV nicht bereit gewesen seien, den Apotheken einen Schutz vor ungerechtfertigten Retaxationen zu bieten sowie Heilungsmöglichkeiten vorsehen.
Taten statt leere Worthülsen gefordert
Ausführlich ging Becker auf die politischen Rahmenbedingungen ein. Ein Jahr nach Antritt der Großen Koalition gebe es eine ganze Reihe laufender Gesetzgebungsverfahren, „die auch für uns Apotheker von hoher Relevanz sind“. Die Politik habe sich im Koalitionsvertrag deutlich zur inhabergeführten Apotheke bekannt. „Diese für uns positive Aussage darf jedoch keine leere Worthülse bleiben“, forderte Becker. Das, was bislang gesetzestechnisch umgesetzt worden sei, sei „eindeutig unzureichend und bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück“.
Aus Sicht der Apothekerschaft sei es bedauerlich, wie wenig das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz parallel zur medizinischen die pharmazeutische Versorgung betrachte. Dies werde der Bedeutung der Apotheken mit ihren über dreieinhalb Millionen Patientenkontakten pro Tag nicht gerecht. Und auch nicht der Tatsache, dass die wirtschaftliche und demographische Strukturschwäche von Regionen nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheken treffe.
Forderungen mit Nachdruck aufrecht erhalten
Für positiv erachtet Becker hingegen die im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Regelungen zum Entlassrezept ebenso wie die Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro. Die Festschreibung des Abschlags erfordere jedoch zwingend eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Apothekenvergütung. Im Übrigen seien die wirtschaftlichen Forderungen bekannt und „wir werden sie weiterhin mit Nachdruck aufrecht erhalten“.
„Lassen Sie sich bitte durch unsere Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gegenüber dem Bundestags-Gesundheitsausschuss nicht täuschen. Wir haben hier auf die Wiederholung verschiedener wirtschaftlicher Forderungen mit Blick auf die politisch gewünschte Erhaltung der Nicht-Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes verzichtet. Wir setzen daher auf die Zusage verschiedener Gesundheitspolitiker, beim sich abzeichnenden Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialoges der Bundesregierung Anpassungen bei der Apothekenentgeltung mit vorzunehmen“, so Becker.
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