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2. Tranche der Substitutionsausschlussliste
Stellungnahmeverfahren offiziell angelaufen
Am 6. Mai ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein Stellungnahmeverfahren zur Erweiterung der Substitutionsausschlussliste einzuleiten, offiziell im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Damit haben die verschiedenen zur Stellungnahme aufgeforderten Organisationen – darunter die ABDA – bis zum 9. Juni Zeit, dem G-BA mitzuteilen, was sie von seinen Vorschlägen halten.
Schon am 8. April hatte der G-BA seinen Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie gefasst – nun ist er auch offiziell bekanntgegeben. Die bisherige Liste soll künftig ergänzt werden durch weitere Antikonvulsiva, Opioide mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie den Vitamin-K-Antagonisten Phenprocoumon. Wobei man sich im G-BA nicht ganz einig ist, wie viele Antiepileptika hinzukommen sollen.
Jetzt sind die Fachleute gefragt. Verschiedenen Verbänden und Organisationen ist der neue Listen-Entwurf übersandt worden – sie sind nun zur Stellungnahme aufgefordert. Das sind: die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die Arzneimittelkommission der Deutschen Zahnärzteschaft, die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, der Verband Forschender Pharma-Unternehmen, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, Pro Generika, der Bundesverband der Arzneimittelimporteure, der Deutsche Zentralverein Homöopathischer Ärzte, die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte und die Gesellschaft für Phytotherapie.
Mehr Informationen zum Beschluss zur zweiten Tranche der Liste finden Sie auf der Webseite des G-BA.
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