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Berlin – Während die ABDA mit ihren Forderungen zum Versorgungsstärkungsgesetz weitgehend leer ausgeht, kommen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Große Koalition den Ärzten in einem wichtigen Punkt entgegen: Freiwerdende Arztpraxen können nur wie bisher vom Inhaber verkauft werden. Bislang war geplant, die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verpflichten, frei werdende Arztpraxen in überversorgten Regionen aufzukaufen.
Die bisher im Gesetz stehende unverbindliche „Kann-Regelung“ sollte zu diesem Zweck in eine verpflichtende „Soll-Regelung“ umgewandelt werden. Nach Protesten der Ärzteschaft dreht die Koalition jetzt bei: Es soll bei der alten Kann-Regelung bleiben. Dies geht aus dem Ergebnis-Protokoll der Verhandlungen der Gesundheitsexperten von Union und SPD hervor.
Erst bei Überversorgungsgraden von über 140 Prozent sollen die Zulassungsausschüsse vor Ort verpflichtet werden, den Aufkauf zumindest in Erwägung zu ziehen. Eine Überversorgung mit Arztsitzen der ein oder anderen Fachrichtung besteht nach Daten der Krankenkassen in über 80 Prozent der Planungsbezirke.
Auf Kritik stößt das Entgegenkommen beim Spitzenverband der Krankenkassen. „Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf gab es zumindest eine kleine Chance, überflüssige Arztsitze in Ballungsgebieten nicht neu zu besetzen und stattdessen junge Mediziner wieder häufiger aufs Land zu bekommen“, so Verbandssprecher Florian Lanz. „Aber nun hat sich die Ärztelobby durchgesetzt und ihre alten Privilegien erfolgreich verteidigt.“
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