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Berlin - Die Arzneimittelversorgung war kaum ein Thema beim 118. Deutschen Ärztetag, der vergangene Woche in Frankfurt stattfand. Indirekt kam das Thema etwa bei der Diskussion zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur Sprache.
Zum Abschluss des Deutschen Ärztetages, der am 15. Mai endete, beschäftigten sich die Delegierten intensiv mit dem Thema Telemedizin und Telematik sowie mit dem von der Bundesregierung geplanten E-Health-Gesetz. Dabei lehnte das Ärzteparlament mehrheitlich die mit dem E-Health-Gesetz geplante Verpflichtung für das Online-Versichertenstammdatenmanagement in Arztpraxen ab. Den Medizinern läuft es zuwider, dass dieses lediglich administrativen Nutzen für die Krankenkassen hat.
Dennoch sprach sich der Ärztetag dafür aus, die Telematikinfrastruktur zu fördern – unter Einbeziehung der ärztlichen Expertise. Der Innovationswillen der Ärzteschaft sollte hierzu genutzt werden: „Die grundsätzliche Offenheit der Ärzteschaft für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung spiegelt sich in unterschiedlichen bereits realisierten regionalen Projekten wieder“, heißt es in der Entschließung. Insbesondere der Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Anbietern im Gesundheitswesen biete einen direkten Nutzen für die Patienten und Ärzte. Doch der Ärztetag konstatiert: „Im Rahmen der Einführung der eGK konnten leider trotz hohen finanziellen Aufwandes bislang keinerlei effektive Anwendungen etabliert werden.“
Die Delegierten forderten daher einen „Vorrang für die medizinisch relevanten Anwendungen“. Dazu zählten sie unter anderem den direkten Datenaustausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen, den elektronischen Arztbrief, den Medikationsplan mit der Erweiterung auf OTC-Präparate und den Notfalldatensatz. Als konkrete weitere Anwendung sprach sich der Ärztetag dafür aus, den Impfausweis auf der elektronischen Gesundheitskarte abzulegen. Ferner forderte das Ärzteparlament, das die Teilnahme der Beteiligten freiwillig bleiben müsse. Zudem sollte eine dezentrale Datenhaltung beim Patienten (USB-Stick etc.) parallel getestet werden.
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