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Aufhebung des Wiederwahl-Verbots
Hecken soll G-BA-Chef bleiben können
Berlin – Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, soll auch weiterhin einer der einflussreichsten Entscheider im deutschen Gesundheitswesen bleiben: Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das vor vier Jahren ausdrücklich ins Gesetz aufgenommene Verbot einer Wiederwahl des Vorsitzenden nach der auf sechs Jahre begrenzten Amtszeit wieder zu streichen. Es sollte ursprünglich eine zu große Machtkonzentration in diesem Amt verhindern.
Union und SPD haben sich auf einen entsprechenden Änderungsantrag zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geeinigt: „Die bisherigen Sätze 16 und 17 werden aufgehoben“, heißt es in dem DAZ.online vorliegenden Entwurf vom 20. Mai. Gemeint ist § 91 Abs. 2 SGB V. Zur Begründung werden die vielen neuen Aufgaben an, die dem G-BA vom Gesetzgeber übertragen wurden. Die Befristung kollidiere mit dem Ziel einer effektiven und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung. „Durch die Änderung wird zur Vermeidung von Friktionsverlusten die Möglichkeit einer personellen Kontinuität geschaffen.“
Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses beschlossen werden. Hecken würde als G-BA-Chef somit für einen längeren Zeitraum darüber entscheiden können, welche Leistungen eine Krankenkasse bezahlen muss, welche neu auf den Markt kommenden Arzneimittel einen Zusatznutzen haben, das neu gegründete Qualitätsinstitut vorantreiben, die Verteilung der niedergelassenen Ärzte regeln sowie den neuen Innovationsfonds managen. „An Josef Hecken führt kein Weg vorbei“, titelt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).
„Hecken ist ein gesundheitspolitisches Unikum“, heißt es in der FAZ weiter. Der Kettenraucher sei schlau, schnell, schlagfertig, möge es gern ein bisschen provokant. Er vertrete seine Meinung und scheue auch nicht den Konflikt mit Interessengruppen. „Unvergessen, wie er als Gesundheitsminister im Saarland gegen die Apotheker versucht hat, Apothekenketten den Boden zu bereiten – und vor dem Europäischen Gerichtshof verlor.“ Bis 2017 müssen Kassen, Ärzte und Krankenhäuser sich auf einen Kandidaten für den G-BA-Vorsitz bis 2024 einigen – mit der Gesetzesänderung dürfte, so die FAZ, an Hecken „noch viele Jahre lang kein Weg im deutschen Gesundheitswesen vorbeiführen“.
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