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Medikationsplan im E-Health-Gesetz
LAK Hessen: Im Sinne der Patienten nachbessern!
Berlin - Während die ABDA sich mit einer Stellungnahme noch zurück hält, kritisiert nach der niedersächsischen nun auch die hessische Apothekerkammer den gestern vom Bundeskabinett beschlossenen E-Health-Gesetzentwurf. Kammerpräsidentin Ursula Funke betonte, dass der Patientennutzen eines Medikationsplans nur gewährleistet sei, wenn sich Arzt und Apotheker gemeinsam um diesen kümmerten.
Der Regierungsentwurf zum E-Health-Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab Oktober 2016 Patienten, die dauerhaft mit mehr als drei Medikamenten behandelt werden, einen Anspruch auf einen papierbasierten Medikationsplan haben. Dagegen hat in der Apothekerschaft keiner etwas – auch die Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen begrüßt dies ausdrücklich: „Die Verankerung eines Medikationsplans halten wir grundsätzlich für einen richtigen Schritt.“ Allerdings sei er nur dann sinnvoll, wenn er dem Patienten auch nutze und eine Hilfestellung darstelle.
Und hier hapert es aus Funkes Sicht. Denn die Erstellung des Medikationsplans soll ausschließlich über den Arzt erfolgen. „Der Medikationsplan nutzt dem Patienten nur dann, wenn alle seine Medikamente aufgenommen sind, also auch die aus der Selbstmedikation oder die von verschiedenen Fachärzten verordneten Präparate“, betont die Kammerpräsidentin. „Dies wird nur gewährleistet, wenn sich Arzt und Apotheker gemeinsam um den Medikationsplan kümmern. So können vom Apotheker gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten erkannt und Arzneimittelrisiken im Vorfeld vermieden werden.“
Funke fordert von der Politik nun eine rasche und patientenorientierte Nachbesserung des Gesetzentwurfes. Es müsse sichergestellt sein, dass der Apotheker in den Medikationsplan eingebunden wird.
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