E-Health-Gesetzentwurf

ABDA sieht „gravierende Lücken“

29.05.2015, 09:35 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt übt deutliche Kritik am E-Health-Gesetzentwurf. (Foto: ABDA)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt übt deutliche Kritik am E-Health-Gesetzentwurf. (Foto: ABDA)


Berlin - Ohne Medikationsanalyse macht ein Medikationsplan wenig Sinn – und diese ist eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden kann. Wohl deshalb sei sie auch nicht im Regierungsentwurf für das E-Health-Gesetz vorgesehen, vermutet die ABDA. Insofern sieht sie in dem Gesetzentwurf gravierende Lücken. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hofft, dass diese im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch geschlossen werden.

Es hat ein paar Tage gedauert – doch nun meldet sich auch die ABDA zum am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein E-Health-Gesetz zu Wort. Hierin gebe es „große Defizite“ in Bezug auf die Arzneimitteltherapiesicherheit, heißt es einer Pressemitteilung.

Präsident Schmidt erklärt: „Es ist richtig und gut, dass alle Versicherten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen sollen. Aber die reine Auflistung von Arzneimitteln ist kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolgt. Dazu gehört, dass die Medikation systematisch auf Wechselwirkungen und andere Risiken überprüft wird und für erkannte Probleme Lösungen zwischen Arzt und Apotheker abgestimmt werden. Die Liste allein bringt den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit.“

Nachbesserung ist notwendig

Die Medikationsanalyse, so Schmidt weiter, sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. Offensichtlich scheue die Politik deswegen den entscheidenden Schritt, sie gemeinsam mit dem Medikationsplan einzuführen. Schmidt erinnert die Bundesregierung daran, dass sie sich selbst zum Ziel gesteckt habe, die Zahl der Todesfälle und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, die auf Arzneimittelprobleme zurückgehen. „Dieses Ziel wird sie so nicht erreichen.“

Technisch ungereimt ist es aus ABDA-Sicht überdies, dass das Gesetz bislang kein verbindliches Verfahren unter routinemäßiger Einbindung der Apotheken vorsieht, das sicherstellt, dass alle Medikamente eines Patienten – auch OTC – im Medikationsplan erfasst werden. Ein unvollständiger Medikationsplan erfülle seinen Zweck aber nicht. Der ABDA-Präsident hofft nun auf das weitere parlamentarische Verfahren: „Da muss die Vernunft siegen. Es wäre fatal, wenn man die Chance auf eine echte Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit jetzt nicht nutzen würde. Die Leidtragenden wären die Patienten.“

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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